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Fachangestellte für Bäderbetriebe (Professiogramm)

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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Zusammenfassung

 
Überblick

Fachangestellte für Bäderbetriebe organisieren, betreuen, beaufsichtigen und kontrollieren den Badebetrieb in Frei-, Hallen-, See- und Strandbädern, in Kurbädern oder medizinischen Badeeinrichtungen von Krankenhäusern und Rehabilitationsstätten. Sie erteilen Schwimmunterricht für Kleinkinder, Schüler und Erwachsene. Sie sind aber auch verantwortlich für die Kontrolle der technischen Betriebsfunktionen, der Wasserqualität gemäß DIN 19643-1 und der hygienischen Bedingungen. In diesem Zusammenhang führen sie Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durch. Darüber hinaus pflegen und warten sie Anlagen, Maschinen und Geräte der jeweiligen Badeanlage sowie deren Freiflächen und Grünanlagen. Zu ihrem Aufgabenspektrum gehören auch Arbeiten in den Bereichen Verwaltung und Öffentlichkeit.[1]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Bäderhygieneverordnung (BHygV)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
  • ASR A1.5 "Fußböden"
  • ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
  • ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
  • ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"
  • ASR A3...

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