• Unfälle und Verletzungen von Kindern, insbesondere an Spielgeräten (Sturzunfälle),
  • Unfälle von Beschäftigten, insbesondere in Küchen (häufig Stürzen, Schnittverletzungen),
  • Muskel-Skelett-Beanspruchung mit Beschwerden im Rücken-, Nacken-, Schulterbereich durch ungünstige, häufig einseitige Körperhaltung (z. B. Sitzen auf dem Fußboden bzw. an Kindermöbeln) sowie durch Heben und Tragen von Lasten bzw. durch Betreuung von zum Teil schwer- und mehrfach behinderten Kindern,
  • psycho-physiologische Belastung von Kindern und Erziehern durch Lärm mit Schalldruckpegeln, die teilweise mit Maschinenlärm vergleichbar sind,
  • Beeinträchtigung der Gesundheit durch Infektionsgefahr (u. a. Sars-CoV-2-Virus, Borreliose),
  • Erkrankungen des Stimm- und Sprechapparates,
  • Erkrankung der Haut durch UV-Strahlung (Gefahr von Hautkrebs),[2]
  • Beeinträchtigung durch hautreizende und allergieauslösende Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel,
  • psychische Belastung und Beanspruchung in Form von Stress-Symptomen der Anspannung und Gereiztheit,
  • psychosomatische Erkrankungen bezüglich des Herz-Kreislauf-Systems und des Magen-Darm-Trakts bis hin zum "Burnout-Syndrom".
[1] Kunz: Sicherheit und Gesundheit in Kindertagesstätten, Kommunal- und Schulverlag Wiesbaden 2011.
[2] DGUV-Arbeitshilfe "Hautkrebs durch UV-Strahlung" 09/2013.

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