Im Fall einer Unterzuckerung kann der Ersthelfer dem Betroffenen zuckerhaltige Nahrung (z. B. Schokoriegel, Traubenzucker) oder Getränke (z. B. Cola, Brause) geben – allerdings nur, wenn der Diabetiker nicht bewusstlos ist. Durch den Zucker wird dem Körper schnell wieder Energie zugeführt. Tritt Bewusstlosigkeit ein, wird die Person in die stabile Seitenlage gedreht. Die Anzeichen der Unterzuckerung klingen daraufhin meist rasch wieder ab.

Bei einer Überzuckerung muss sich der Diabetiker unverzüglich Insulin zuführen. Der Helfer reicht ihm dazu das notwendige Medikament. Wird der Betroffene bewusstlos, wird er in die stabile Seitenlage gebracht.

Der Notruf ist spätestens dann abzusetzen, wenn es zur Bewusstlosigkeit kommt. Im Zweifelsfall sollte er sofort erfolgen.

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