Die Versorgung von Wunden muss unter Beachtung wichtiger Grundsätze und Verbote erfolgen, die dazu beitragen, den Zustand der betroffenen Person zu stabilisieren bzw. nicht zu verschlechtern:

Den Verletzten hinlegen, um so einem Sturz durch Bewusstlosigkeit vorzubeugen.

Steht dem Ersthelfer kein Verbandmaterial zur Verfügung oder lässt die Körperform das Befestigen eines Verbandes nicht zu, muss er das lokal verfügbare Material (z. B. Kleidungsstücke, Tücher) verwenden und mit seiner Hand auf die Blutung pressen.

Das Abbinden eines Körperteils muss unterlassen werden. Durch das unsachgemäße Abbinden wird die vollständige Blutzu- und -abfuhr zum abgebundenen Körperteil unterbrochen. Die Extremität kann weder mit Sauerstoff versorgt noch können Stoffwechselendprodukte abgeleitet werden. Folge ist ein Sauerstoffmangel im Gewebe.

Aufgrund der Ansteckungsgefahr sollte der Helfer zu seinem Eigenschutz Wunden nie mit seinen bloßen Händen berühren. Idealerweise sollte er Einmalhandschuhe tragen.

Wunden werden nicht abgespült. Speziell bei starken Blutungen wird dadurch die Blutgerinnung verzögert. Ausnahmen sind die Versorgung von Verbrennungen, Verätzungen und Verbrühungen.

Puder, Salben, Sprays, Desinfektionsmittel oder andere "Hausmittel" dürfen nicht in Kontakt mit der Wunde kommen.

In der Verletzung befindliche Fremdkörper (z. B. Glas) werden nicht entfernt.

Mit einem Verband wird die Wunde versorgt.

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