Unter Umständen besteht Lebensgefahr, daher ist die Alarmierung des Rettungsdienstes unentbehrlich. Vorrangige Aufgabe ist die Stabilisierung des Kreislaufs.

Dazu werden die Beine des Betroffenen mit Hilfsmitteln (z. B. Stuhl, Taschen) etwa 20–30 cm hochgelegt (Abb. 21). Stehen keine Hilfsmittel zur Verfügung, kann sich der Helfer auch hinhocken und die Beine des Hilfsbedürftigen auf seine Oberschenkel legen (Abb. 22).

Abb. 21: Durch die Schocklagerung mit Hilfsmitteln hat der Helfer seine Hände für weitere Aufgaben frei

Abb. 22: Im Notfall muss der Ersthelfer die Beine auch selbst hochhalten

 
Achtung

Schock

Folgendes ist zu beachten: Sollte ein Herzinfarkt oder Atemnot der Grund eines Schocks sein, darf der Betroffene nicht in die Schocklage gebracht werden. Der Oberkörper ist in diesen Situationen unbedingt aufrecht zu lagern. Das Gleiche gilt bei Verdacht auf Wirbelsäulen- bzw. Beckenverletzungen!

Da der Schock immer das Resultat eines schädigenden Einflusses ist, müssen dessen Ursachen beseitigt werden. Führt also etwa eine starke Blutung zum Schock, muss neben der Schocklagerung die Blutstillung erfolgen.

Eine weitere Hilfeleistung ist die Erhaltung der Körperwärme. Je nach Ort und Umgebungstemperatur wird die Decke auch unter den Betroffenen gebracht.

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