(1) Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments dürfen nur für Anlagen abgegeben werden, die errichtet werden sollen
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auf einer sonstigen baulichen Anlage, die zu einem anderen Zweck als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, |
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auf einer Fläche, die kein entwässerter, landwirtschaftlich genutzter [2]Moorboden ist und
Ab 16.05.2024:
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