Der Umfang der Informationsrecherche und -ermittlung durch den Arbeitgeber richtet sich danach, in welcher Tiefe die nachfolgenden Punkte abhängig von der Komplexität des zu beschaffenden Arbeitsmittels und dessen Verwendung zu ermitteln sind.
4. |
Ggf. erforderliche Anschlüsse und Infrastruktur zur Stromversorgung und Versorgung mit Hilfsmedien/Medien (z. B. Wasser/Kühlwasser, Dampf, Druckluft, Stickstoff/Inertgas, Brenngas). |
6. |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen z. B. ergonomische Anforderungen, Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel (siehe dazu TRBS 1151), Zugänge, Sicherheitsabstände, Vorgehen bei Störungsbeseitigung, Brandschutzkonzept, Explosionsschutzkonzept, Schutzmaßnahmen gegen Fehlbedienung sowie unbefugte Benutzung bzw. gegen unbefugte Eingriffe (vgl. Schutzkonzept TRBS 1111 sowie EmpfBS 1115 "Cyber Security"). |
7. |
Verfügbare und erforderliche Kompetenz/Qualifikation der eigenen Beschäftigten und ggf. von involvierten Beschäftigten anderer Arbeitgeber, personelle Ressourcen. Für die Tätigkeiten können bei bestimmten Arbeitsmitteln zusätzliche Qualifikationen/Einweisungen der Beschäftigten erforderlich sein, z. B. für die beauftragte Person nach § 12 Absatz 3 BetrSichV. Diese Kompetenzen sowie die personellen Ressourcen müssen rechtzeitig ermittelt und die diesbezüglichen notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen müssen spätestens zur Inbetriebnahme abgeschlossen sein. |
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