Die DGUV-V 3 legt nicht fest, in welchem Intervall die Wiederholungsunterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen stattfinden muss. Es gelten hier die Grundsätze der Prävention, nach denen der Unternehmer seine Beschäftigten über die Gefährdungen und einzuhaltenden Schutzmaßnahmen vor Beginn der Tätigkeit, und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, unterweisen muss (§ 4 DGUV-V 1).

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