Die 26. BImSchV regelt die für die Allgemeinbevölkerung zulässigen Immissionen von ortsfesten Gleichstromanlagen mit einer Nennspannung von 2.000 V oder mehr.

Die zulässige Exposition im beruflichen Umfeld regeln die EMFV sowie die dazugehörigen Technischen Regeln TREMF-NF für den niederfrequenten Bereich mit dem Fokus auf mögliche Reizwirkungen.

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