Elektrische und magnetische Felder können getrennt als voneinander unabhängige Größen mit jeweils spezifischen Eigenschaften und Wechselwirkungen (bzgl. Materie, inkl. Organismen) betrachtet werden. Diese Felder bewirken in Organismen lediglich eine Reizwirkung und nehmen mit der Entfernung von ihrer Quelle sehr rasch ab.

Die bekanntesten niederfrequenten Felder sind die 50-Hz-Felder der öffentlichen elektrischen Energieversorgungsanlagen. Hierbei spielt die Höhe der Spannung keine Rolle. Gleichgültig ob es sich um die großen 380-kV-Hochspannungsleitungen zur Übertragung elektrischer Energie über viele Kilometer oder unsere Hausinstallation handelt, immer haben wir es mit niederfrequenten Feldern zu tun. Ebenfalls in diese Kategorie gehören die Felder, die im öffentlichen Nahverkehr durch elektrisch betriebene Bahnen entstehen. So beträgt die Frequenz der elektrifizierten Bahnstrecken der Deutschen Bahn beispielsweise 16 2/3 Hz.

Die zulässigen Expositionen sind in Abhängigkeit von der Frequenz durch Grenzwerte festgeschrieben. Die EMFV und die TREMF NF dient dem Schutz vor direkten und indirekten Wirkungen durch elektromagnetische Felder (EMF) am Arbeitsplatz.

Für die Allgemeinbevölkerung regelt die 26. BImSchV die zulässigen Immissionen von ortsfesten Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von 1.000 V oder mehr im Frequenzbereich von 1 Hz bis 9 kHz.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift 26. BImSchVVwV konkretisiert die Verordnung über elektromagnetische Felder. Sie beschreibt die Anforderungen an Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen bei der Errichtung und wesentlichen Änderung, um die von der jeweiligen Anlage ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheiten im Einwirkungsbereich zu minimieren.

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