Vor dem Hintergrund der Bestandsaufnahme sowie des festgelegten Kontextes sollten nun die Ausrichtung, Struktur sowie die erforderlichen Prozesse des unternehmensspezifischen AMS entwickelt bzw. entworfen werden. Als Leitfaden dient hierbei das AMS-Konzept, an dem sich das eigene AMS orientieren soll.

Bei der Konzeption geht es nun darum, die wesentliche Eckpunkte des zukünftigen AMS zu entwerfen und zu skizzieren. Dies sind:

  1. Zuschnitt des Arbeitsschutz-Managementsystems

    Eigenständiges AMS oder Integration in ein anderes (vorhandenes) Managementsystem oder Aufbau eines integrierten Managementsystems (IMS)?

  2. Externe Wirkungskontrolle

    Wird eine externe Wirkungskontrolle (behördliche oder berufsgenossenschaftliche Wirkungskontrolle oder eine Zertifizierung) von vornherein angestrebt, offen gelassen oder prinzipiell nicht angestrebt?

  3. AMS-Beauftragter

    Die in Deutschland relevanten AMS-Konzepte (Nationaler (Deutscher) Leitfaden für AMS (NLA), SCC/SCP und DIN ISO 45.001) fordern nicht explizit einen Beauftragten (Kümmerer) für das Arbeitsschutz-Managementsystem. Sie gehen davon aus, dass die Geschäftsführung sich um den Aufbau, die Verwirklichung, die Aufrechterhaltung und die fortlaufende Verbesserung kümmert und bei Bedarf Teile dieser Aufgaben an qualifizierte Personen delegiert. Erfahrungsgemäß ist es sehr sinnvoll, einen AMS-Beauftragten zu benennen und diese Person mit dem "Managen" des AMS zu beauftragen.

    Zu klären sind: Wird die Funktion des AMS-Beauftragten geschaffen und, wenn ja, wer soll sie übernehmen? Existiert bereits ein Managementsystem, stellt sich weiterhin die Frage, ob es zukünftig mehrere Managementsystembeauftragte geben soll oder nur einen für alle Managementsysteme.

  4. Struktur des unternehmensspezifischen AMS

    Welche Elemente soll das AMS enthalten? Eine gängige AMS-Struktur sieht folgende Elemente vor:

    • Arbeitsschutzpolitik

      Die Geschäftsführung beschreibt hier die mit dem Betriebsrat abgestimmten Absichten und Verpflichtungen, Grundsätze, Überzeugungen und Leitlinien in Bezug auf die betriebliche Sicherheit, den Gesundheitsschutz und möglichst auch die Gesundheitsförderung. Sie stellt eine verbindliche Vorgabe dar für Entscheidungen, Regelungen und Handlungen (Was wollen wir mittel- und langfristig erreichen und wie gehen wir bei der Umsetzung prinzipiell vor?).

      Zu kären sind:

      • Wie wird die Verbindung zwischen Arbeitsschutzpolitik und Unternehmenspolitik gestaltet. Empfehlenswert ist insbesondere die Verankerung der Arbeitsschutzpolitik als ein eigenständiger Bestandteil der Unternehmenspolitik.
      • Wie wird die Arbeitsschutzpolitik nach innen sowie zu Partnern (Geschäftspartnern, Partnerfirmen, ...) kommuniziert?
      • Soll die Arbeitsschutzpolitik nach außen kommuniziert werden?
    • Arbeitsschutzziele

      Ziele sind, wenn sie akzeptiert werden, in der Lage, Entscheidungen und Handlungen zu steuern. Diese Fähigkeit nutzt ein AMS, indem es – abgeleitet aus der Arbeitsschutzpolitik sowie den Ergebnissen im Arbeitsschutz des vorangegangenen Geschäftsjahrs – messbare Ergebnis- und Maßnahmenziele für den Arbeitsschutz des Unternehmens sowie der Bereiche/Abteilungen formuliert.

      Im Rahmen der Konzeption ist zu klären:

      • Ob die Arbeitsschutzziele für das Unternehmen auf einzelne Bereiche im Unternehmen heruntergebrochen werden sollen und, wenn ja, für welche Bereiche?
      • In welche Abständen sowie bei welchen Anlässen die Arbeitsschutzziele aktualisiert werden müssen?
      • Wer die Arbeitsschutzziele formuliert?
      • Wie die Arbeitsschutzziele nach innen kommuniziert werden?
    • Festlegungen zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

      Hier geht es um die Planung und Organisation der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Arbeitsschutz. Dafür sind Strukturen zu schaffen, Zuständigkeiten zu klären und Prozesse festzulegen.

      Im Rahmen der Konzeption des AMS bedeutet dies, die relevanten Handlungsfelder zu bestimmen und zu skizzieren. Hierzu zählen:

      • Festlegung der erforderlichen Gremien, wie beispielsweise der Arbeitsschutzausschuss sowie der Akteure im Arbeitsschutz,
      • Ermittlung der relevanten Vorgaben (rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen),
      • Regelung der Zuständigkeiten hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
      • Einbindung von Aspekten der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in die betrieblichen Prozesse,
      • Planung der Erreichung der Arbeitsschutzziele
      • Regelung der arbeitsschutzspezifischen Prozesse sowie der AMS-Prozesse
      • Regelung der Unterstützung: Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen, Entwicklung der erforderlichen Kompetenzen, Förderung des Bewusstseins für sicheres und gesundes Arbeiten sowie Bereitstellung der erforderlichen Informationen.
    • Regelungen zur Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung

      Die Bewertung und kontinuierliche bzw. fortlaufende Verbesserung ist ein zentrales Element des AMS. Sie basiert auf dem PDCA-Prinzip und trägt zur fortlaufenden Verbesserung des Managementsystems und jedes seiner ...

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