Im Rahmen der AMS-Einführung sind Arbeitsschutzziele "nur" für die Anfangs-/Erprobungsphase (ein bis zwei Jahre) zu erarbeiten. Im Anschluss sollten sie dann jährlich durch die Unternehmensleitung – beispielsweise im Arbeitsschutzausschuss –, ausgehend von der Bewertung der bis dahin erzielten Ergebnisse, aktualisiert werden.

Da die Arbeitsschutzziele im Einklang mit der Arbeitsschutzpolitik stehen müssen und aus ihr abzuleiten sind, ist es sinnvoll, die Erarbeitung eines Entwurfs an eine Arbeitsgruppe "Arbeitsschutzpolitik und -ziele" zu delegieren. Abb. 4 zeigt die empfohlene Vorgehensweise.

Abb. 4: Vorgehensweise der Arbeitsgruppe "Arbeitsschutzpolitik und -ziele" bei der Erarbeitung eines Entwurfs für die Arbeitsschutzziele

 
Praxis-Tipp

So gehen Sie vor:

  1. Stellen Sie in der Projektgruppe die Aufgabe "Entwurf der Arbeitsschutzziele" vor, diskutieren Sie Eckpunkte und klären Sie ab, wer den Entwurf erstellt – die Projektgruppe oder die Arbeitsgruppe "Arbeitsschutzpolitik und -ziele".
  2. Tragen Sie Informationen zum Thema Arbeitsschutzziele zusammen und werten sie diese aus.
  3. Beauftragen Sie oder ein anderes Mitglied der Projektgruppe die Arbeitsgruppe, weisen Sie sie ein und stellen Sie ihr die zusammengetragenen Informationen und zusammengestellten Arbeitshilfen zur Verfügung.
  4. Die Arbeitsgruppe trägt mögliche Arbeitsschutzziele und Arbeitsschutzleistungen zusammen und wertet sie aus.
  5. Die Arbeitsgruppe erstellt einen Entwurf für die Arbeitsschutzziele inkl. der Messmöglichkeiten. Erfahrungsgemäß ist hierfür ein Workshop erforderlich.
  6. Bitten Sie die Arbeitsgruppe, ihren Vorschlag in der Projektgruppe vorzustellen und zu diskutieren. Formulieren Sie im Anschluss mit den Teilnehmern den mit der obersten Leitung abzustimmenden Vorschlag für die Arbeitsschutzziele.
  7. Legen Sie mit der Projektgruppe den formalen Rahmen fest:

    • Wie sollen die Arbeitsschutzziele des Unternehmens top-down heruntergebrochen und abgestimmt werden,
    • geeignete Möglichkeiten zum Kommunizieren der Arbeitsschutzziele (z. B. top-down informiert jeder Vorgesetzte seine Mitarbeiter),
    • Vorgehensweise zur Überprüfung und Aufrechterhaltung sowie
    • die Dokumentation.
  8. Stimmen Sie mit der obersten Leitung die Arbeitsschutzziele für die Anfangs-/Erprobungsphase inkl. der Messmöglichkeiten und des formalen Rahmens ab und regen Sie die Abstimmung mit dem Betriebsrat (Konsultation) an.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge