Vor dem oben skizzierten Hintergrund ist es erforderlich, alle betrieblichen Prozesse systematisch zu durchleuchten:

  • Welche sind arbeitsschutzrelevant?
  • Sind die bisherigen Vorgaben zur Beachtung von Belangen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Festlegungen zu diesen Prozessen ausreichend und aktuell?
  • Ist die Art und Weise der Einbindung der Arbeitsschutzbelange vollständig, sinnvoll und benutzergerecht?
  • Was muss geändert bzw. ergänzt werden?

Die Integration von Sicherheit und Gesundheit – wo erforderlich – in die Prozesse sollte deshalb in 3 Teilschritten erfolgen:

  1. arbeitsschutzrelevante Prozesse identifizieren,
  2. Arbeitsschutzbelange (Anforderungen) in die arbeitsschutzrelevanten Prozesse integrieren,
  3. überarbeitete Prozessdarlegungen (durch Prozesseigner) in Kraft setzen und bekannt machen.

Hier sind das Prozessmanagement (i. d. R. integriert im Qualitätsmanagement), die Prozessverantwortlichen (Prozesseigner) sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit gefragt. Die mit der AMS-Einführung beauftragte Projektgruppe sollte eine Arbeitsgruppe mit der Durchführung des Einführungsschrittes 5 "Integration von Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen Prozesse" beauftragen. Abb. 4 zeigt die empfohlene Vorgehensweise.

Abb. 4: Empfohlene Vorgehensweise

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge