In Modul 2, welches die Zeilen 17 und 18 im Formblatt umfasst, werden aufzubringende Aktionskräfte anhand der Intensität (Kraftbetrag [N] im Verhältnis zur Maximalkraft) und Dauer bzw. Häufigkeit bewertet. Dabei wird zwischen Finger- und Arm- bzw. Ganzkörperkräften unterschieden. Fingerkräfte von weniger als 30 N bzw. Arm-/Ganzkörperkräfte von weniger als 40 N werden nicht bewertet; die Belastung ist in diesen Fällen bereits in der Bewertung von Modul 1 enthalten.

Für die Maximalkräfte werden 2 Perzentile angegeben: P15 für Planungsanalysen sowie P40 für Ausführungsanalysen. Die maximal mögliche Fingerkraft ist abhängig von der Griffform, wobei zwischen 5 Möglichkeiten unterschieden wird. Die Ausübung der Kraft wird als einarmig angenommen. Bei Arm-/Ganzkörperkräften ist die Maximalkraft abhängig von der Grundkörperhaltung (Stehen, Knien, Sitzen) und der Kraftrichtung (6 Richtungen). Weiterhin wird zwischen ein- und beidarmiger Kraftausübung unterschieden.

Die manuelle Bewertung von EAWS-Modul 2 ist, sofern unterschiedliche Kraftfälle an einem Arbeitsplatz auftreten, sehr rechenintensiv und damit fehleranfällig. Es müssen statische und dynamische Kraftfälle sowie Kraftfälle mit unterschiedlichen Kraftniveaus durch Bildung gewichteter Mittelwerte und Interpolation letztlich zu jeweils einem Gesamtpunktwert für die Zeilen 17 und 18 zusammengefasst werden.

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