Für alle Betreiber von Drohnen besteht eine Registrierungspflicht, sobald beabsichtigt ist,

  • eine Drohne in der Kategorie "offen" mit einer Startmasse von 250 g oder mehr zu betreiben,
  • eine Drohne in der Kategorie "offen" unter 250 g zu betreiben, die über Kamera/Mikrofon verfügt und nicht nach EU-Vorgaben als Spielzeug zertifiziert ist,
  • eine Drohne in der Kategorie "speziell" (vgl. Abschn. 1.3) zu betreiben.

Der Betreiber erhält eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die er auf all seinen Drohnen anbringen muss.

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