Praxis-Tipp

Handlungsschritte zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

In der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vermittelt, nach einem qualitätsgesicherten Verfahren zu arbeiten. Die Schritte entsprechen dem PDCA-Zirkel nach Deming und strukturieren sich nach: Analyse, Beurteilung, Setzen von Zielen, Entwickeln von Lösungsalternativen, Auswahl von Lösungen, Umsetzen und Wirkungskontrolle. Wer nach diesen Schritten seine Gefährdungsbeurteilung strukturiert und dokumentiert, ist auf der sicheren Seite. So lässt sich nachvollziehen, was gemacht wurde, um den Gesundheitsschutz sicherzustellen.

Die Handlungsschritte zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation im Einzelnen:

  • Analyse: Wie ist der Status Quo des Arbeitsplatzes und der Arbeit?
  • Beurteilung: Welche Auswirkungen kann der ermittelte Status auf die Gesundheit des Beschäftigten haben und welche Maßnahmen sind vorbeugend zu ergreifen?
  • Wurden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt?
  • Dokumentation: Das Ergebnis einer solchen Analyse sollte mindestens fünf Jahre archiviert werden. Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Arbeitgeber stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage der Verantwortung i. S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Die Fachkraft ist verantwortlich für eine fachkundige Beratung des Unternehmers. Diesem Anspruch muss sie gerecht werden, auch wenn die Verantwortung für den Arbeitsschutz generell der Unternehmer trägt (§ 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz).

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