Begriff

Dieselmotoremissionen (DME) bzw. Dieselmotorabgase entstehen beim Einsatz von dieselbetriebenen Fahrzeugen und Flurförderzeugen. Abgase von Dieselmotoren enthalten sowohl gasförmige als auch partikelförmige Anteile, die die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können. Da in Betrieben häufig keine emissionsfreien Fahrzeuge bzw. Flurförderzeuge eingesetzt werden können, muss beim Einsatz dieselbetriebener Fahrzeuge in Arbeitsbereichen ggf. für Absaugung, ausreichende Lüftung bzw. geeignete Abgasnachbehandlung gesorgt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Neben der Gefahrstoffverordnung sind die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" und die TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren" grundlegend.

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