Das Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen sind komplexe und gefährliche Vorgänge, die immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen führen. Selbst die besten Fahrerinnen und Fahrer können weder tote Winkel einsehen noch den Bereich hinter ihrem Fahrzeug vollständig überblicken.

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 212-016 "Warnkleidung"
  • DGUV Information 214-080 "Kuppeln - aber sicher!"
  • Nachfolgend aufgeführte Informationen finden Sie auf der Seite www.bg-verkehr.de unter der Rubrik Medien:

    • Medienpaket "Güterkraftverkehr"
    • Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"
    • Flyer "Kamera-Monitor-Systeme"
    • Film "Profis an der Rampe"
  • Animationsfilme

    • "Einweisen beim Rückwärtsfahren"
    • "Rückfahrkamera"
  • Spiegeleinstellplanen
  • Unterweisungskarten:

    • G2 Rückwärtsfahren und Einweisen
    • G3 Richtig Sitzen
    • G5 Fahrzeug sicher abstellen
    • G7 Spiegel einstellen

 

Gefährdungen

Folgende Gefährdungen können beim Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen entstehen:

  • An-/Überfahren oder Quetschen von Personen aufgrund von:

    • Sichteinschränkungen, wie im Führerhaus angebrachte Wimpel und Namensschilder
    • nicht einsehbaren Bereichen um das Fahrzeug
    • nicht optimal eingestellten Spiegeln
    • schlechten Sichtverhältnissen, wie Dunkelheit, Nebel oder Niederschlag
    • unzureichenden Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder abgestellten Fahrzeugen und Wechselbehältern
    • Aufenthalt des Einweisenden sowie anderer Verkehrsteilnehmenden im Gefahrenbereich
    • falschem Einweisen durch mangelnde Abstimmung oder Kenntnisse der Beteiligten
  • Getroffen werden, z. B. beim Kippen eines Mehrachsanhängers, wenn die Zuggabel zu stark eingeschlagen wird.
Maßnahmen

Mit folgenden Maßnahmen können Sie die o. g. Gefährdungen vermeiden bzw. reduzieren:

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Fahrerinnen und Fahrer eingewiesen werden, wenn Personen beim Rückwärtsfahren gefährdet werden können.
  • Kamera-Monitor-Systeme (KMS) wie auch Rückfahr-Assistenzsysteme sind eine gute Hilfe, ersetzen jedoch nicht in allen Fällen das Einweisen.

3.3.3 Sehen und Erkennen: Informationen zu KMS

  • Weisen Sie Ihre Fahrerinnen und Fahrer an, darauf zu achten, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten beim Aufenthalt außerhalb des Fahrzeugs auf Betriebshöfen Warnkleidung tragen.
  • Unterweisen Sie Ihre Fahrerinnen und Fahrer beim Rangieren ein zu starkes Einschlagen der Zuggabel zu vermeiden, um ein Kippen des Anhängers zu verhindern.
  • Verwenden Sie zum Rangieren von Anhängern nur dafür geeignete Zugfahrzeuge mit ausreichend hoher Anhängelast.
  • Informieren Sie sich über die Besonderheiten fremder Betriebshöfe und geben Sie diese Informationen an Ihre Fahrerinnen und Fahrer weiter.

Verhalten beim Einweisen

Fahrerin/Fahrer

  • muss das Fahrzeug sofort anhalten, wenn sich der Einweiser nicht im Sichtfeld aufhält
  • muss Handsignale des Einweisers kennen (Abbildung 64)
  • muss Schrittgeschwindigkeit fahren

Einweiser/Einweiserin

  • muss sich im Sichtbereich des Fahrers aufhalten
  • muss die Handsignale beherrschen
  • sollte nicht rückwärtslaufen
  • darf während des Einweisens keine weiteren Tätigkeiten ausführen, z. B. mit dem Handy telefonieren

Was können Sie als Unternehmen sonst noch tun?

  • Treffen Sie Regelungen für das Verhalten auf Ihrem Betriebsgelände.
  • Trennen Sie nach Möglichkeit die Verkehrswege zwischen Fußgängern und Fahrzeugen.

3.3.5 Verkehrswege, auch innerbetrieblich

  • Planen Sie die Touren so, dass ein Rückwärtsfahren möglichst vermieden wird.
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung auf dem Betriebshof.

Für die Branche Entsorgung bestehen teilweise abweichende Anforderungen zum Rückwärtsfahren, die in der DGUV Regel 114-601 Branche "Abfallwirtschaft - Teil I Abfallsammlung" beschrieben sind.

Abb. 64

Handzeichen zum Einweisen von Fahrzeugen

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