Das Auge liefert 80-90 Prozent der für den Straßenverkehr notwendigen Informationen. Damit ist der optische Sinn für die Fahrerinnen und Fahrer der wichtigste Informationskanal. Es gibt zahlreiche Stör- und Fehlerquellen, die die Wahrnehmung negativ beeinflussen und im Straßenverkehr gefährliche Auswirkungen haben können.

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"
  • BG Verkehr, Unterweisungskarte A9 "Aufmerksamkeit im Straßenverkehr"
  • BG Verkehr, Unterweisungskarte G7 "Spiegel einstellen"
  • BG Verkehr, "Anleitung Spiegel-Einstellplatz"
  • BG Verkehr, Flyer "Kamera-Monitor-Systeme"

 

Gefährdungen

Die Einflussfaktoren auf das Sehen und Erkennen sind vielfältig und können zu Belastungen und Gefährdungen führen.

Sehvermögen und Sehschwäche

Ergebnisse der Unfallforschung zeigen, dass viele Verunglückte Defizite bei ihrem Sehvermögen aufweisen. Unfallgefahren können sich beispielsweise ergeben infolge von:

  • eingeschränkter Tages-Sehschärfe,
  • nicht ausreichendem Nacht- und Dämmerungssehvermögen,
  • erhöhter Blendempfindlichkeit,
  • eingeschränktem Gesichtsfeld,
  • Störungen der Augentätigkeit,
  • Einschränkungen im Stereosehen,
  • Augenerkrankungen wie Grüner oder Grauer Star sowie trockenen Augen.

Daraus ergibt sich ein erhöhtes Unfallrisiko.

Abb. 54

Tunnelblick in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit

Tunnelblick und Nachtfahrten

Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, umso mehr orientiert sich der Blick in die Ferne. Es entsteht der so genannte "Tunnelblick", nur Objekte im Zentrum unseres Blickes werden scharf abgebildet. Personen oder auch Fahrzeuge im Nahbereich, bzw. am Fahrbahnrand, werden "ausgeblendet" (Abbildung 54). Dieser Effekt wird durch Müdigkeit oder Beeinträchtigungen der körperlichen Fitness noch verstärkt.

Das Nacht-Sehvermögen beim Menschen ist gegenüber der Tages-Sehleistung erheblich eingeschränkt. Es beträgt nur ein Zwanzigstel des tagsüber erreichbaren Wertes.

Spiegeleinstellung, Windschutzscheibe und Scheinwerfer

  • Einbauten oder Gegenstände im Sichtfeld, wie Wimpel, Namensschilder oder Vorhänge, können das Sichtfeld der Fahrerin bzw. des Fahrers einschränken.
  • Auch der Fahrzeugzustand kann zu Gefährdungen infolge eingeschränkter Sicht führen. Beispiele hierfür sind:

    • fehlende, beschädigte, verschmutzte oder nicht richtig eingestellte Fahrzeugspiegel,
    • Verschmutzungen, Beschädigungen und Kratzer auf der Frontscheibe,
    • verschlissene Scheibenwischerblätter,
    • verschmutzte oder nicht funktionsfähige Beleuchtungseinrichtungen.

Blickabwendung während der Fahrt

Fahrerinnen und Fahrer sind im Straßenverkehr einer Vielzahl von visuellen und akustischen Reizen ausgesetzt. Die Bedienung des Radios, CB-Funks, Mobiltelefons oder Navigationssystems lenken das Fahrpersonal zusätzlich von der Fahrtätigkeit ab und haben einen negativen Einfluss auf die Informationsverarbeitung. Ein kurzer Blick aufs Navi (3 s) bei 50 km/h und man ist 42 m sozusagen im Blindflug unterwegs.

Maßnahmen

Folgende Maßnahmen können Sie in Ihrem Unternehmen zur Vermeidung der genannten Gefährdungen treffen:

Sehvermögen und Sehschwäche

  • Für Ihre Fahrerinnen und Fahrer mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Untersuchungen der Augen vor. Ist im Führerschein das Tragen einer Sehhilfe eingetragen, sorgen Sie dafür, dass diese getragen wird und regen Sie die Mitnahme einer Zweitbrille an.
  • Akute Erkrankungen oder die Einnahme von Medikamenten können zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen. Motivieren Sie Ihre Beschäftigten, im Zweifelsfall eine Augenärztin bzw. einen Augenarzt aufzusuchen oder die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt anzusprechen.

Praxistipps für Brillenträger

  • Ausreichend große Brillen mit schmalen Fassungen und dünnen, hoch angesetzten Bügeln bevorzugen
  • Kunststoffgläser besonders vorsichtig behandeln (Kratzer führen zu Streulichtbildung)
  • Entspiegelte Gläser sind lichtdurchlässiger und verringern die Blendung
  • Gleitsichtbrillen haben keine störende Trennlinie, bilden aber nur einen eingeschränkten Bereich scharf ab
  • Weisen Sie Ihren Optiker daraufhin, dass Sie die Brille überwiegend zum Führen eines Fahrzeugs benötigen
  • Wichtig: Immer eine Ersatzbrille griffbereit haben

Tunnelblick und Nachtfahrten

Unterweisen Sie Ihre Fahrerinnen und Fahrer:

  • die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen,
  • bei Dämmerung oder einer anderen Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse frühzeitig das Fahrlicht am Fahrzeug einzuschalten,
  • nach einer Pause in hell erleuchteten Räumen, z. B. Raststätten, nicht sofort wieder loszufahren, sondern die Augen erst an die Dunkelheit zu gewöhnen,
  • möglichst nicht in die Scheinwerfer eines entgegenkommenden Fahrzeugs oder in andere Lichtquellen zu schauen (Blick immer zum rechten Fahrbahnrand).

Spiegeleinstellung, Windschutzscheibe und Scheinwerfer

Stellen Sie sicher, dass sich Ihre Fa...

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