Die medizinischen Untersuchungen, denen sich Lkw-Fahrpersonal im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung unterziehen muss, dienen der Feststellung der Fahreignung. Die davon unabhängige betriebsärztliche Betreuung bietet Ihnen und Ihren Beschäftigten eine Hilfe in vielen Gesundheitsfragen.

Abb. 44

Gesundheitliche Betreuung

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

 

Gefährdungen

Werden Gesundheitsprobleme beim Fahren durch z. B.

  • Zwangshaltung,
  • Monotonie bei der Fahr- und Steueraufgabe,
  • Bewegungsarmut,
  • Nachtfahrten und Schichtdienst,
  • Schlafmangel aufgrund gesundheitlicher Störungen wie Schlafapnoe,
  • psychische Belastungsstörungen, z. B. nach Unfällen oder Überfällen

nicht rechtzeitig erkannt, kann es zu Unfällen und damit zu Sach- und Personenschäden kommen.

Maßnahmen

Wenn Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie als Unternehmen einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin bestellen. Dazu verpflichtet Sie das Arbeitssicherheitsgesetz. Nähere Einzelheiten werden in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" festgelegt. Die Aufgabe einer Betriebsärztin bzw. eines Betriebsarztes ist es, Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen und zu beraten sowie Arbeitsplätze aus arbeitsmedizinischer Sicht zu beurteilen. Zu den Aufgaben gehört nicht die Überprüfung von Krankmeldungen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten Ihres Betriebsarztes bzw. Ihrer Betriebsärztin allen Beschäftigten zugänglich sind, z. B. am "Schwarzen Brett".

Je nach Tätigkeit können sich aus der Gefährdungsbeurteilung aufgrund der identifizierten Belastungen auf Grundlage der ArbMedVV folgende Maßnahmen ergeben:

  • Pflicht- und Angebotsvorsorge,
  • darüber hinaus haben Beschäftigte Anspruch auf eine Wunschvorsorge.

Um die Gesundheit und somit die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, stellen Sie folgende Angebote zur Verfügung:

  • Beratung und ggf. Untersuchung durch Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt

    Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz bzw. durch die Arbeitsaufgabe können so rechtzeitig erkannt werden.

  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gemeinsam mit den Krankenkassen

    Themen können z. B. sein:

    • kontinuierliche betriebliche Angebote wie Ernährungsberatung, Rückenschulen und Angebote zum Stress-Abbau,
    • Hilfsangebote bei sozialen und psychischen Problemen und
    • Suchtprävention sowie die Beratung und Betreuung Betroffener.

    Gesunde, leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wichtiges Kapital für Ihr Unternehmen. Investitionen in die betriebliche Gesundheitsvorsorge rechnen sich deshalb auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten.

  • Betreuung nach schwerwiegenden seelisch-belastenden Ereignissen, z. B. Abbiegeunfälle, Überfälle oder Zeuge von Unfällen

    • Fahrerinnen und Fahrer, die an Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten oder gar Getöteten beteiligt oder Opfer eines Überfalls waren, können dies manchmal nur schwer verarbeiten. Solche Erlebnisse, die außerhalb der normalen menschlichen Erfahrungen stehen, können heftige seelische Reaktionen, ggf. psychische Erkrankungen, z. B. Posttraumatische Belastungsstörungen, auslösen.
    • Bei einer fehlenden oder unzureichenden Behandlung kann sich eine posttraumatische Reaktion zu einer chronischen Erkrankung entwickeln, auch lange nach Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit. Schließlich droht dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.
    • Oft erkennen die beteiligten Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht, dass sie Hilfe benötigen und versuchen, die Situation mit sich selbst auszumachen. Die Notwendigkeit, die Betroffenen bei der Verarbeitung des Geschehenen zu unterstützen, erwächst aus Ihrer unternehmerischen Fürsorgepflicht. Wichtig ist, dass Ihre betroffenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter schnellstmöglich professionelle Hilfe erhalten.

Einige Unfallversicherungsträger bieten für eine erste telefonische Kontaktaufnahme in solchen Fällen speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sogenannten "Trauma-Lotsen", an, die alles Weitere in die Wege leiten.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 45

DocStop

DocStop

DocStop ermöglicht eine medizinische Unterwegsversorgung für Ihre Fahrerinnen und Fahrer. Es stehen bundesweit mehr als 700 Mediziner, Kliniken und Krankenhäuser zur schnellen ambulanten Hilfe zur Verfügung. Unter der DocStop-Hotline kann kostenlos die Adresse der nächstgelegenen DocStop-Anlauflaufstelle oder des nächsten DocStop-Arztes entlang der Fahrtroute erfragt werden.

  1. Kranker Fahrer bzw. kranke Fahrerin benötigt ärztliche Hilfe.
  2. Hotline anrufen 00800 03627 867.
  3. Hotlinepersonal nennt einen DocStop Anlaufpunkt und die Telefon-Nr. einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses. An v...

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