In Zoos erfolgen viele Tätigkeiten im Freien, wo die Beschäftigten der natürlichen UV-Strahlung, aber auch Nässe, Kälte und Wind ausgesetzt sind.

In den Innenbereichen, z. B. in Terrarien und Aquarien, wird aus tierhalterischen Gründen oftmals künstliche UV-B Strahlung eingesetzt.

In Tropenhäusern oder Terrarien ist das Klima, insbesondere hinsichtlich von Temperatur und Luftfeuchtigkeit, auf den Tierbestand abgestimmt. Dies kann bei Arbeiten in dieser Umgebung zu besonderen Beanspruchungen führen.

Abbildungen 45 und 46 können aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.

Abb. 45 Arbeiten im Freien

Abb. 46 Arbeiten im Tropenhaus

  • DGUV Information 203-085 "Arbeiten unter der Sonne – Handlungshilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer"
  • DGUV Information 213-002 "Hitzearbeit: Erkennen – Beurteilen – Schützen"“
  • SVLFG B32 "Sonnenschutz"
  • SVLFG F26 "Arbeit im Freien bei Hitze"
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) "Schutz vor solarer UV-Strahlung – Eine Auswahl von Präventionsmaßnahmen"

UV-Strahlung (natürliche und künstliche)

Diese kann zu Schädigungen an der Haut (Sonnenbrand, Hautkrebs, Hautalterung, phototoxische Reaktionen) oder den Augen (Entzündung der Hornhaut und der Bindehaut, Verbrennung der Netzhaut, Trübung der Augenlinsen) führen.

Gesundheitliche Einschränkungen durch erhöhte Ozonwerte

Je nach Wetterlage kann es im Freien zu erhöhten Ozonwerten kommen.

Dies kann zu gesundheitlichen Einschränkungen führen, wie z. B. Reizerscheinungen der Augen (Tränenreiz), Atemwegsbeschwerden (Husten) oder Kopfschmerzen.

Hitzearbeit

Bei einer ungünstigen Kombination von Belastungen aus Hitze und körperlicher Arbeit kann es zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommen. Dadurch können Gesundheitsschäden entstehen.

Unwetter

Es ist eine direkte Gefährdung für Personen (Blitzschlag) oder eine indirekte Gefährdung (z. B. abbrechende Äste bei Sturm) möglich.

Sonneneinstrahlung (natürliche UV-Strahlung) und/oder erhöhte Ozonwerte, Hitzearbeit

  • Informieren Sie sich schon im Vorfeld über das mögliche Wettergeschehen der nächsten Tage.
  • Schirmen Sie Arbeitsplätze, Unterstellmöglichkeiten und Pausenorte ausreichend gegen die Sonne ab, z. B. durch Überdachungen, Sonnensegel oder große Sonnenschirme. Jede Art der Beschattung hilft.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsbereiche gut belüftet werden (Hitzestau vermeiden).
  • Vermeiden Sie die Exposition gegenüber Sonnenstrahlung während der Mittagsstunden zwischen 11 und 15 Uhr (Sommer), z. B.:

    • durch einen früheren Arbeitsbeginn,
    • durch Verzicht auf Überstunden,
    • indem in den Mittagsstunden Ausweicharbeiten im Schatten durchgeführt werden.
  • Informieren Sie die Beschäftigten über die möglichen Gefahren durch die Sonneneinstrahlung und über Schutzmaßnahmen (mindestens jährliche Unterweisung).
  • Ihre Beschäftigten sollen geeignete körperbedeckende Kleidung (z. B. aus Baumwollmaterialien) und Kopfbedeckungen mit Nackenschutz zur Verfügung gestellt bekommen und verwenden. Spezielle UV-Schutzkleidung ist in der Regel nicht erforderlich.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten die von Ihnen bereitgestellten UV-Schutzmittel für die von der Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände) auch benutzen.
  • Das UV-Schutzmittel (z. B. Creme, Lotion, Spray) muss einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor besitzen (LSF 30–50) und sollte schweißfest sein.
  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten (beispielsweise bei Sommerhitze) alkoholfreie Getränke (z. B. Trink- oder Mineralwasser) zur Verfügung. Die Getränke sollten sich im direkten Arbeitsumfeld befinden.
  • Ermöglichen Sie gegebenenfalls zusätzliche Pausen.
  • Prüfen Sie bei Arbeiten in Tropenhäusern oder vergleichbaren Gehegen mit erhöhter klimatischer Belastung (Temperatur, Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchte, Wärmestrahlung, z. B. durch Leuchten), wie lange welche Tätigkeiten durchgeführt werden können. Je nach Arbeitsschwere kann die maximal zulässige Dauer erheblich varriieren. Lassen Sie sich von Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Betriebsärztin beraten.

Abbildungen 47 und 48 können aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.

Abb. 47 und 48 Befahranlage zum Arbeiten in großer Höhe

Künstliche UV-Strahlung

  • Vor dem Betreten eines bestrahlten Bereiches sollen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die UV-Lampe ausschalten. Ist dies nicht möglich, sind andere Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu treffen. Dies kann z. B. sein:

    • Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen (Brille mit UV-Filterung, schü...

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