Berufskrankheit: Zahlen bei Hautkrebs steigen

Viele Beschäftigte sind noch immer zu wenig über die Gefahren durch Sonneneinstrahlung informiert. Bei mehr als 6.600 Menschen wurde 2020 in Deutschland Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Die Zahl der Krebserkrankten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Meist sind es Männer, die an berufsbedingtem Hautkrebs erkranken. Die Betroffenen arbeiten im Freien, etwa im Hoch- und Tiefbau, Straßenbau, in der Land- und Forstwirtschaft, der Abfallentsorgung oder als Dachdecker. Noch immer sieht man dort viele Beschäftigte arbeiten, die unzureichend oder gar nicht gegen die Sonnen geschützt sind. Kurzärmlig oder gar mit nacktem Oberkörper, in kurzen Hosen, ohne Mütze oder Hut arbeiten sie den ganzen Tag draußen. Auch über Mittag, wenn die Sonne am meisten „brennt“.

Weißer und schwarzer Hautkrebs

Der weiße Hautkrebs entsteht durch direkte Sonneneinstrahlung. Er kommt häufiger vor als der schwarze Hautkrebs, ist weniger gefährlich, kann aber auch Metastasen bilden. Er gehört in Mitteleuropa zu den häufigsten bösartigen Tumoren, so die Deutsche Krebsgesellschaft. Er entwickelt sich langsam. Im Durchschnitt erkranken Menschen erst im Alter zwischen 60 und 70 Jahren daran. Der tödlichere schwarze Hautkrebs entsteht dagegen, wenn Leberflecken durch Sonnenbrand „gereizt“ werden.

Zahlen der Hautkrebserkrankungen steigen

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde 2020 bei über 6.600 Menschen in Deutschland Hautkrebs infolge von UV-Strahlung als Berufskrankheit festgestellt. 2015, als Hautkrebs zum ersten Mal als Berufskrankheit anerkannt wurde, lag die Zahl bei knapp 3.900.

Arbeitgeber ist zum Sonnenschutz verpflichtet

Nach der Lärmschwerhörigkeit ist Hautkrebs die zweit häufigst anerkannte Berufskrankheit. Trotzdem sagen zwei Drittel der Beschäftigten, dass sie nicht über Gefährdungen durch die Sonne aufgeklärt wurden.

Doch der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf diese Gefahren hinzuweisen, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und passende Schutzmaßnahmen gegen die UV-Strahlung der Sonnen zu entwickeln. So können bei festen Arbeitsplätzen im Freien z. B. Sonnenschirme, Sonnensegel oder Pavillons aufgestellt werden. Sind die Beschäftigten an unterschiedlichen Orten tätig, müssen sie sich durch persönliche Schutzausrüstungen vor der Sonne schützen. Gemeint sind damit z. B. entsprechende Kleidung, Sonnenbrillen und Sonnencreme.

Am besten ist es, die Haut zu bedecken

Kleidung schützt am besten gegen Sonne, wenn sie den Körper möglichst ganz bedeckt. Deshalb sollten Oberteile langärmlig und Hosen mit langen Beinen versehen sein. Außerdem sollte eine Kopfbedeckung getragen werden – eventuell mit Schild und Nackenschutz. Schwarzer Stoff lässt übrigens weniger UV-Strahlung durch als weißer. So ist es nicht verwunderlich, dass die Menschen in sehr heißen Regionen oft dunkle Kleidung tragen.


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