Im Sinne dieser Regeln ist bzw. sind

1.

Unternehmer

der Betreiber einer Deponie, z. B. ein Kreis, Landkreis, eine Stadt oder ein von ihnen mit dem Deponiebetrieb beauftragtes Unternehmen, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht. [1]

2.

Versicherte

Personen, die auf der Deponie tätig und die gesetzlich unfallversichert sind. [2]

3.

Personen

der Oberbegriff für Unternehmer, Versicherte und Dritte. [3]

4.

Deponiekörper

der Bereich der Deponie oberhalb der Basisabdichtung. [4]

5.

Gaskollektoren

Einrichtungen im Deponiekörper, mit denen Deponiegas erfasst wird. [5]

6.

Gassammelleitungen

Rohrleitungen, in denen Deponiegas von den Gaskollektoren zu Gassammelstellen gefördert wird. [6]

7.

Gasansaugleitungen

Rohrleitungen, in denen Deponiegas von den Gassammelstellen zu Gasfördereinrichtungen gefördert wird. [7]

8.

Gastransportleitungen

Rohrleitungen, in denen Deponiegas von den Gasfördereinrichtungen zur Gasverwertung oder zu Gasabfackeleinrichtungen gefördert wird. [8]

9.

Gassammelstellen

Einrichtungen, an denen Gassammelleitungen zusammengeführt werden. [9]

10.

Entwässerungseinrichtungen

Einrichtungen, mit denen Kondenswasser an Tiefpunkten des Deponiegas-Leitungssystems gesammelt und abgeleitet wird. [10]

11.

Gasfördereinrichtungen

Einrichtungen, die Unterdruck zur Absaugung und Förderung des Deponiegases erzeugen und das Deponiegas mit Überdruck der Gasverwertung oder der Gasabfackeleinrichtung zuführen. [11]

12.

Gasabfackeleinrichtungen

Einrichtungen zur Verbrennung von Deponiegas einschließlich der sicherheitstechnischen, steuer- und überwachungstechnischen Einrichtungen. [12]

13.

Betriebsgebäude

Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Personen oder der Instandhaltung von Geräten dienen. [13]

14.

Maschinenräume

Räume, in denen z. B. Gasreinigungs- bzw. Gastrennanlagen, Gasfördereinrichtungen oder Gasverbrauchseinrichtungen einschließlich deren Steuer- und Regelungseinrichtungen untergebracht sind. [14]

15.

Schächte

vorwiegend senkrechte Bauwerke.

16.

Stollen

vorwiegend horizontale Bauwerke.

17.

unterirdische Bauwerke

kavernenartige Räume, die über Schächte oder Stollen zu erreichen sind.

18.

Sickerwasser

im Deponiekörper enthaltenes oder durch ihn hindurchgesickertes Wasser, das kontrolliert erfasst wird.

19.

Schüttkontrollgeräte

Geräte mit Sortiergreifwerkzeugen, mit denen Abfälle kontrolliert werden.

[1] Siehe auch § 136 Abs. 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
[2] Hinsichtlich Versicherte siehe auch § 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Unternehmer, die freiwillig oder nach Satzung versichert sind, zählen auch zu den Versicherten.

[3] Dritte sind Betriebsfremde und somit nicht unbedingt Versicherte des Unfallversicherungsträgers, dem das Unternehmen angehört, in dem sie eine Tätigkeit mit Auftrag, Duldung oder Zustimmung des jeweiligen Unternehmers ausüben.
[4] Siehe Anhang 1, Bild 1.
[5] Gaskollektoren werden im Regelfall vertikal in Form von Gasbrunnen (Gasdomen) oder horizontal in Form von perforierten Rohrleitungen (Gasdrainage) eingebaut; siehe Anhang 1, Bild 1.
[6] Siehe Anhang 1, Bild 1.
[7] Siehe Anhang 1, Bild 1.
[8] Siehe Anhang 1, Bild 1.
[9] Gassammelstellen sind im Regelfall als Rohr, Behälter oder Ähnliches ausgeführt. An ihnen können Mess-, Überwachungs- oder Regelungseinrichtungen angebracht sein; siehe Anhang 1, Bild 1.
[10] Die Kondenswasserabscheidung erfolgt im Regelfall über Flüssigkeitsabscheider (Siphons) oder über schwimmergesteuerte Abscheider; siehe Anhang 1, Bild 1.
[11] Siehe Anhang 1, Bild 1.
[12] Siehe Anhang 1, Bild 1.
[13] Betriebsgebäude enthalten z. B. Aufenthalts- und Sanitärräume - Betriebsgebäude können auch in Container-Bauweise errichtet sein - sowie Werkstätten und Einstellhallen für Fahrzeuge und Geräte;

siehe Anhang 1, Bild 1.

[14] Siehe Anhang 1, Bild 1.

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