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Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
  Sachgebiet Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz/Rettungsausrüstungen des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV
Ausgabe: Juli 2022
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler GmbH, Berlin
Druck: MAXDORNPRESSE GmbH & Co. KG, Obertshausen
Bildnachweis: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH
Copyright:

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.

Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p112199

Änderungen zur letzten Ausgabe von Juli 2012:

  • Neuer Titel
  • Änderung Kapitel "Bereitstellung" zu Kapitel "Grundsätzliches"
  • Neues Kapitel "Rettungssysteme"
  • Kapitel "Gefährdungsbeurteilung" wurde komplett überarbeitet
  • Neues Kapitel "Rettungskonzept"
  • Neues Kapitel "Beispiele Rettungsverfahren"
  • Muster-Betriebsanweisung überarbeitet
  • Neuer Anhang "Gefährdungen bei der Rettung und mögliche Maßnahmen"
  • Neuer Anhang "Muster-Rettungskonzept"
  • Weitere inhaltliche Anpassungen in verschiedenen Kapiteln

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

Vorbemerkung

Diese DGUV Regel findet Anwendung, nachdem die Gefährdungsbeurteilung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers ergeben hat, dass die Gefährdungen nicht durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive Schutzmaßnahmen) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Sie erläutert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hinsichtlich der Rettung von Personen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten.

In dieser DGUV Regel sind die Vorschriften

  • des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG),
  • der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA- BV),
  • der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung – PSA-V),
  • der Achten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen – 8. ProdSV) sowie
  • des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA- Durchführungsgesetzes – PSA-DG)

berücksichtigt.

Die in dieser DGUV Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus.

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Regel findet Anwendung bei der Auswahl und der Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten.

Die Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz sind in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" festgelegt.

Diese DGUV Regel findet keine Anwendung

  • für den Einsatz von Arbeitsmitteln (z.B. Fahrgerüste) zum Retten,
  • für die Verwendung von Bergsportausrüstungen,
  • bei der Auswahl und Benutzung anderer Rettungsausrüstungen, z.B. Atemschutzgeräten, persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken sowie
  • für Übungen und Einsätze von Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen, sofern dort spezifische Regelungen getroffen sind.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

Persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten sind Rettungssysteme und gehören zu den individuellen Schutzmaßnahmen. Rettungssysteme schützen die benutzende bzw. die zu rettende Person vor einem weiteren Absturz während des Rettungsvorgangs.

Rettungssysteme nach DIN EN 363 sind persönliche Absturzschutzsysteme, durch die eine Person sich...

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