Atemschutzhauben und -helme umhüllen mindestens das Gesicht (Augen, Nase, Mund und Kinn), häufig aber den gesamten Kopf und den Hals. Sie benötigen zur sicheren Funktionsweise die Zufuhr eines Mindestvolumenstroms von Atemgas (gilt nicht für Filterfluchthauben). Das Ausatemgas strömt zusammen mit dem Luftüberschuss aus dem Atemanschluss an dafür vorgesehenen offenen Stellen ab, z. B. an der Halskrause. Bei Hauben mit integrierter Halbmaske oder Mundstückgarnitur bilden letztere den Atemanschluss.

Die Schutzwirkung von Atemschutzgeräten mit Hauben oder Helmen kann durch stärkere Umgebungsluftbewegungen beeinflusst werden. Solche Verhältnisse kommen z. B. bei Arbeiten im Freien, in Bereichen mit starker Thermik oder in Bereichen mit hohen Luftgeschwindigkeiten vor.

Abb. 19

Haube und Helm

Bei hohem Atemminutenvolumen oder sehr tiefen Atemzügen kann es zum Überatmen des Gerätes kommen. Das heißt, das bei der Einatmung benötigte Luftvolumen liegt über dem vom Atemschutzgerät zur Verfügung gestellten Luftvolumen.

Atemschutzhelme müssen zusätzlich die Anforderungen der DIN EN 397 für Industrieschutzhelme erfüllen.

Schweißerschutzhauben und Strahlerschutzhauben müssen zusätzlich Anforderungen an Gesichts- und Augenschutz (z. B. EN 166) erfüllen.

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