Siehe "Leitlinie zum Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen zum Einsatz bei gefährlichen Alleinarbeiten" www.dguv.de Webcode: d35669.

Leere Felder ausfüllen; ja □ oder nein □ ankreuzen!

A.

Gefährdungsermittlung mit Risikobeurteilung am vorgesehenen Einzelarbeitsplatz

1 Prüfen der Zulässigkeit des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes

1.1 Bezeichnung des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes

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1.2 Was wird gemacht?

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………………………………………………………………………………………………………………………….

Wo wird gearbeitet?

(Falls an wechselnden Arbeitsplätzen gearbeitet wird, dies bitte angeben)

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Wie werden die Arbeiten durchgeführt? (z. B. Angabe von Hilfsmitteln; Umgebungsbedingungen)

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Wann wird gearbeitet? (z. B. Zeitangabe, Wochenende)

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Wer führt die Arbeit durch? (Name[n])

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1.3 Prüfen, ob die vorgesehene Arbeit in Vorschriften geregelt ist?
ja nein  
Ist die Einzelarbeit durch Vorschriften bereits geregelt oder verboten?
ja Vorschriften einhalten, gegebenenfalls weiter mit Gefährdungsfaktor B
nein dann weiter mit Abschnitt 2

2 Ermittlung der Gefährdungsfaktoren und Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie Art der Überwachung

2.1 Schritte zum Ausfüllen der nachstehenden Tabelle

Die für Einzelarbeit vorgesehenen Tätigkeiten A einzeln auflisten. Dann sind jeder Tätigkeit die Gefährdungsfaktoren B zuzuordnen. Für die ermittelten Gefährdungsfaktoren B ist eine Einstufung der gemeinsamen Gefährdungsstufe C vorzunehmen. Dieser Gefährdungsstufe C ist die dazugehörige Gefährdungsziffer GZ zuzuordnen. Jeder Tätigkeit A ist die Wahrscheinlichkeit des Notfalles D zuzuordnen und mit der Bewertungsziffer NW auszudrücken.

Anmerkungen: Bei mehreren Gefährdungsfaktoren B einer bestimmten Tätigkeit A ist die Bewertungsziffer NW um mindestens 1 zu erhöhen.

Pro Tätigkeit A ist ein Produkt GZ x NW zu bilden.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen eines Einzelarbeitsplatzes

A

Tätigkeit

B

Gefährdungsfaktoren[1]

C

Gefährdungsstufe[2]
GZ[3]

D

Wahrscheinlichkeit eines Notfalls[4]
NW[5] GZ x NW
Aus Tabelle 1 Gering, erhöht, kritisch 1 – 10 Gering, mäßig, hoch 1 – 10

A.

Gefährdungsermittlung mit Risikobeurteilung am vorgesehenen Einzelarbeitsplatz

Beachte: Bei mehr als einem Gefährdungsfaktor einer bestimmten Tätigkeit ist die Ziffer NW um mindestens 1 zu erhöhen!

2.2 Liegen kritische Gefährdungsstufen vor?
nein weiter mit Abschnitt 2.2.1
ja Ist die Notfallwahrscheinlichkeit hoch?
ja dann vorhandene technische oder organisatorische Maßnahmen zusätzlich verbessern
    zurück nach Abschnitt 2
nein weiter mit Abschnitt 2.2.3
2.2.1 Liegen erhöhte Gefährdungsstufen vor?
nein dann Ende
ja dann weiter mit Abschnitt 2.2.2
2.2.2 Ist die Notfallwahrscheinlichkeit hoch?
ja weiter mit Abschnitt 2.2.3
nein Art der Überwachung festlegen, z.B. Kontrollgänge, dabei Häufigkeit festlegen oder Telefon; dann Ende.

"Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen" (BGI/GUV-I 5032)

Personen-Notsignal-Anlagen nicht zwingend vorgeschrieben aber möglich. Wenn eine PNA verwendet, dann weiter mit Abschnitt 3.2.

2.2.3 Art der ständigen Überwachung festlegen

z. B. Personen-Notsignal-Anlagen oder Videoeinrichtung im Dauerbetrieb.

3 Ermittlung der Wirksamkeit rechtzeitiger Hilfsmaßnahmen

3.1 Ist die lückenlose Überwachung des Einzelarbeitsplatzes während der Tätigkeit sichergestellt?
ja dann weiter mit Abschnitt 3.2
nein dann weiter mit Abschnitt 5
3.2 Der Zeitbedarf bis zum Beginn der Einleitung von Hilfsmaßnahmen beträgt[6]: (bitte ankreuzen)
unter 5 Minuten →  EV = 0 dann weiter mit Abschnitt 4
5 Minuten bis 10 Minuten →  EV = 1 dann weiter mit Abschnitt 4
10 Minuten bis 15 Minuten →  EV = 2 dann weiter mit Abschnitt 4

Beträgt die Zeit bis zum Beginn der Hilfsmaßnahmen mehr als 15 Minuten, ist z. B. die Effektivität der Rettungskette nicht gewährleistet.

Anhang 2 "Maßnahmen im Alarmfall bei Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen" zeigt, welche organisatorischen Voraussetzungen zum Einhalten der Zeiten nach Tabelle 4 gefordert sind.
Über 15 Minuten →  dann weiter mit Abschnitt 5

4 Risikobeurteilung für den vorgesehenen Einzelarbeitsplatz beim Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage

Es ist der höchste Wert GZ x NW aus der Tabelle "Beurteilung der Arbeitsbedingungen eines Einzelarbeitsplatzes" zu entnehmen. Eine Tätigkeit mit gleich großem Produkt GZ x NW ist bei unterschiedlichem NW das Produkt mit dem höchsten Wert NW zu berücksichtigen!

GZ x NW = □

Dieser ermittelte Wert ist mit dem Wert der Bewertungsziffer EV aus Abschnitt 3.2 zu v...

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