Im Metallbau werden bei verschiedenen Verfahren und Tätigkeiten Arbeitsstoffe eingesetzt, die gefährliche Merkmale haben können oder bei deren Verwendung andere Stoffe entstehen, die diese Merkmale aufweisen. Routine im Umgang mit diesen gefährlichen Arbeitsstoffen (Gefahrstoffe) führt oftmals dazu, dass eine "Gewöhnung" eintritt. In der Folge werden häufig Arbeitsschutzvorschriften missachtet. In der Gefährdungsbeurteilung ist das S-T-O-P-Prinzip (Substitution-Technische-Organisatorische-Personenbezogene Schutzmaßnahmen) zu berücksichtigen.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 1

Kühlschmierstoff in der Metallverarbeitung zur Wärmeabfuhr zwischen Werkstück und Werkzeug

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 213-033 "Gefahrstoffe in Werkstätten"
  • Sicherheitsdatenblätter
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 075 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

 

Gefährdungen

Zentrales Dokument zur Informationsbeschaffung ist das Sicherheitsdatenblatt, das Sie für alle in Ihrem Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe bereithalten müssen. Im Sicherheitsdatenblatt ist unter anderem beschrieben, welche Gefährlichkeitsmerkmale ein Stoff besitzt (schädliche Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, wenn er in den Körper oder auf die Haut gelangt).

Folgende Gefahrenklassen, die die Art der Gefährdung wiedergeben, sind unter anderem möglich:

Abb. 2

GHS 02, 05, 06, 08, 09

Tabelle 1 Gesundheitsgefahren

Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe gem. GefStoffV, § 3, Abs. 2
a) Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ)
b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
c) Schwere Augenschädigung/Augenreizung
d) Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
e) Keimzellmutagenität
f) Karzinogenität
g) Reproduktionstoxizität
h) Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (STOT SE)
i) Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition (STOT RE)
j) Aspirationsgefahr

Hinzu kommen häufig physikalische Gefahren, von denen hier als Beispiel die Brand- und Explosionsgefahren genannt werden sollen, die durch entzündbare Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe entstehen können.

Die Aufnahme der Gefahrstoffe erfolgt in der Regel:

  • über die Haut
  • durch Verschlucken
  • durch Einatmen

Folgende mögliche schädigende Wirkungen können unter anderem in Abhängigkeit von der Konzentration des Gefahrstoffs und der Häufigkeit und Dauer der Einwirkung eintreten:

  • Vergiftungen
  • Reizungen
  • Allergien aufgrund von Sensibilisierung durch Hautkontakt oder Einatmen
  • Verätzungen
  • Verbrennungen
  • Tumorbildung

Beachten Sie auch, dass Gefahrstoffe, zum Beispiel Schweißrauche, erst bei Arbeitsverfahren entstehen können. Zusätzlich können sich durch das Arbeitsverfahren, beziehungsweise die Art der Verwendung, weitere Gefährdungen ergeben (zum Beispiel Versprühen einer entzündbaren Flüssigkeit mit einem eher unkritisch hohen Flammpunkt, wodurch der Sprühnebel (Aerosol) selbst bei Raumtemperatur zündfähig werden kann).

In ähnlicher Weise können sich auch Stäube entzündbarer Feststoffe verhalten. Bei entzündbaren Flüssigkeiten mit einem relativ niedrigen Flammpunkt (zum Beispiel viele Lösemittel) ist es möglich, dass in einem schlecht belüfteten Bereich schon wenige Milliliter einer verdampften Menge ausreichen, um eine gefährliche Menge eines zündfähigen Gemischs zu ergeben.

Bei sehr hohen Expositionen (Konzentration, Dauer, Häufigkeit) können die schädigenden Auswirkungen bis zum Tod führen. Bei ausreichenden Konzentrationen von entzündbaren Stoffen in der Luft kann es zur Zündung des Gemischs kommen, wenn Zündquellen vorhanden sind.

Maßnahmen
  • Veranlassen Sie eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe.
  • Beschaffen Sie die benötigten Informationen (Sicherheitsdatenblatt, Produktinformationen).
  • Bestimmen Sie die Gefahrenklassen.
  • Lassen Sie mit Hilfe der vorliegenden Informationen gleichartige Stoffe bestimmen und den Bestand bereinigen sowie ein Gefahrstoffverzeichnis erstellen.
  • Ermitteln Sie alle betrieblichen Einsatzbedingungen und Expositionen und beurteilen Sie die hieraus resultierenden Gefährdungen.
  • Leiten Sie Schutzmaßnahmen ab und beachten Sie dabei die Reihenfolge:

    S (Substitution durch einen ungefährlicheren Stoff oder ein anderes Verfahren)

    T (Technische Maßnahmen: Einhausung/geschlossenes System, Erfassung und Absaugung am Entstehungsort, Raumlüftung)

    O (Organisatorische Maßnahmen: zeitliche/räumliche Trennung)

    P (Personenbezogene Maßnahmen: Unterweisung, Persönliche Schutzausrüstung, Hautschutz)

  • ...

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