Sehr viele Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen im Schiffbau an hochgelegenen Arbeitsplätzen ausgeführt werden. Gleichzeitig unterliegen diese Bereiche häufigen Veränderungen. Der Einsatz fahrbarer Hubarbeitsbühnen bietet sich als wirtschaftliche Alternative zu aufwändigen Einrüstungen und gefährlichen Arbeiten auf Leitern an.

Abb. 37 Hochdruckwaschen eines Unterwasserschiffs mit Arbeitsbühne

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen

 

Gefährdungen

Äußere Randbedingungen und besonders die Fähigkeiten der jeweiligen Bedienerperson haben Einfluss auf den sicheren Einsatz. Ihre Beschäftigten können durch folgende Gefährdungen Gesundheitsschäden erleiden:

Gefährdung durch Umsturz der Hubarbeitsbühne

z. B. durch unsachgemäßes Abstützen, Nichtbeachtung der Bodenverhältnisse, Einfahren in Bodenöffnungen, fehlerhaftes Abstützen an Schrägen, Starkwind, überschneidende Arbeitsbereiche von anderen Hubarbeitsbühnen und Kranen, Überlastung

Absturzgefährdung - Herausfallen/Herausgeschleudert werden

z. B. durch Verlassen des Arbeitskorbs im angehobenen Zustand, Aufsteigen auf das Geländer, Hängenbleiben des Korbs an und unter Konstruktionen, Angefahrenwerden durch andere Fahrzeuge

Quetschgefährdung

z. B. Einquetschen zwischen Bedienpult oder Geländer der Hubarbeitsbühne und Teilen der Umgebung durch Fehlbedienung

Elektrische Gefährdung

z. B. durch Stromschienen von Krananlagen

Personen in Auslegerbühnen (Teleskoparbeitsbühnen)

Besonders in diesen Hubarbeitsbühnentypen besteht eine hohe bis tödliche Unfallgefahr durch Herausschleudern aus dem Arbeitskorb aufgrund des Hängenbleibens an Bauteilen oder beim Überfahren von Bodenunebenheiten (Katapulteffekt). Ihre Beschäftigten müssen sich aus diesem Grund im Korb mit PSA gegen Absturz sichern.

 

Maßnahmen
  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten nur geeignete und geprüfte Hubarbeitsbühnen zur Verfügung.
  • Beachten Sie bei der Auswahl der Bühne die Tragfähigkeit, Arbeitshöhe, Reichweite und den Einsatzort (Innen-/Außeneinsatz).
  • Sorgen Sie für ausreichend befestigte und tragfähige Untergründe.
  • Achten Sie darauf, dass Auslegerbühnen im Korb mit Anschlagpunkten ausgestattet sind, die für das Befestigen von Rückhaltesystemen ausgelegt sind.
  • Setzen Sie nur geeignete, unterwiesene, ausgebildete und schriftlich beauftragte Beschäftigte als Bedienpersonen ein (Empfehlung Eignungsuntersuchung G25).
  • Organisieren Sie eine gerätebezogene Einweisung der Bedienpersonen.
  • Unterweisen Sie die Bedienpersonen mindestens einmal jährlich in den sicheren Umgang.
  • Lassen Sie einmal jährlich oder anlassbezogen den sicherheitstechnischen Zustand Ihrer Hubarbeitsbühnen überprüfen und dokumentieren Sie die Prüfung.
  • Sorgen Sie bei gegenseitigen Gefährdungen von Beschäftigten für eine ausreichende Koordination und treffen Sie geeignete Sicherungsmaßnahmen.
  • Üben Sie mit den Bedienpersonen regelmäßig den Notablass.

Verhalten beim Betrieb

Achtung: Verwenden Sie die Hubarbeitsbühne nicht als Kran oder Aufzug. Die Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz, auf dem in der Höhe Arbeiten verrichtet werden können.

  • Lassen Sie vor Arbeitsbeginn eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen.
  • Die angegebene Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden (Achtung bei der Übernahme von Lasten im angehobenen Zustand).
  • Alle Bewegungen des Auslegers sind ständig durch die Bedienperson zu beobachten.
  • Die Standsicherheit der Hubarbeitsbühne muss jederzeit gewährleistet sein.
  • Sorgen Sie dafür, dass ausreichend Abstände zu spannungsführenden Bauteilen, Bodenöffnungen, Böschungen, Gräben und Hindernissen eingehalten werden.
  • Die Beschäftigten müssen die Hubarbeitsbühne gegen unbefugte Benutzung sichern, wenn sie sie verlassen.
  • Die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen für die Verwendung geeignet sein, z. B. Höhensicherungsgeräte mit max. Gesamtlänge 1,8 m, kantengeprüft. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten zur erforderlichen und richtigen Verwendung und zur Rettung mit praktischen Übungen. Organisieren Sie das Rettungskonzept. Lassen Sie nur die Nutzung von den in der Betriebsanleitung vorgesehenen Anschlagpunkten zu. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten die PSAgA benutzen.
  • Sorgen Sie dafür, dass beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum ausreichende Verkehrssicherungsmaßnahmen getroffen werden.

Abb. 38 PSAgA im Arbeitskorb

Abb. 39 Click-Clack-Aufkleber

Empfehlung PSA gegen Absturz:

Auffanggurt mit vorderer/hinterer Auffangöse und längenverstellbares (max. 1,8 m) Verbindungsmittel oder ...

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