Besonders in umsatzstarken Zeiten werden die Anforderungen an das Kassenpersonal deutlich. Höflich und zuvorkommend auch bei gestressten Kundinnen und Kunden sowie eventuell hohem Umfeld-Geräuschpegel zügig und fehlerfrei kassieren. Um diesen gesteckten Zielen gerecht zu werden, tragen u.a. ergonomisch gestaltete Kassenarbeitsplätze bei.

Abb. 47

Scanner sollten so eingebaut sein, dass die Ware leicht darüber oder daran vorbei geschoben werden kann, ohne sie anheben oder drehen zu müssen.

Rechtliche Grundlagen
  • § 1 sowie ggf. Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • "Beleuchtung" (Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A3.4)
  • "Raumtemperatur" (ASR A3.5)
  • "Lüftung" (ASR A3.6)
  • "Lärm" (ASR A3.7)

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze"
  • DGUV Information 208-003 "Steh-Kassenarbeitsplätze"
  • Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) LV 20 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Kassenarbeitsplätzen"

Abb. 48

Beim Sitz-Kassenarbeitsplatz beträgt die Arbeitshöhe in der Regel zwischen 0,73 m und 0,82 m.

Abb. 49

Beim Steh-Kassenarbeitsplatz mit Stehhilfe beträgt die Arbeitshöhe in der Regel zwischen 0,95 m und 1,06 m.

Gefährdungen

Eine falsche Arbeitshaltung kann beim Arbeiten an der Kasse Rücken und Gelenke schädigen. Sich ständig wiederholende Bewegungen beanspruchen Handgelenke, Arme und Schultergürtel. Kassieren fordert die Beschäftigten jedoch nicht nur physisch sondern auch psychisch durch z. B. den Umgang mit Kundinnen und Kunden und Umgebungsgeräusche. Das Risiko eines Raubüberfalls ist im Einzelhandel ebenso gegeben, siehe hierzu Kap. 3.2.4. "Verhalten bei Raub, Diebstahl, Gewalt".

Maßnahmen

Beschaffung der Kassenmöbel

Kassen mit Förderband gelten als Maschine. Achten Sie daher auf CE-Zeichen, Konformitätserklärung und Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. das Springblech, das die Einzugsstelle sichert und bei Gefahr das Band stoppt. Der Hersteller liefert Ihnen eine Betriebsanleitung mit, die auch Tipps zu Wartung und Prüfung enthält.

Abb. 50+51

Beim Sitz-Steh-Kassenarbeitsplatz kann abwechselnd im Sitzen und im Stehen gearbeitet werden. Die Zeitanteile können die Beschäftigten selbst wählen.

Gestaltung der Kassenbox

Betreten der Kassenbox, Einnehmen der Arbeitshaltung sowie Aufstehen sollten ohne Einschränkungen möglich sein. Halten Sie den Fuß- und Beinbereich frei von Gegenständen.

Anordnung der Arbeitsmittel

Arbeitsmittel wie der Scanner, die pro Minute mehr als 10-mal genutzt werden, sollten im kleinen Greifraum auch mit angewinkelten Armen erreichbar sein. Falls Sie Laserscanner an der Kasse einsetzen, beachten Sie auch Kap. 3.1.7 "Umgang mit Geräten, die Laserstrahlung aussenden".

Optimieren Sie auch die Anordnung von Arbeitsmitteln im Kassenbereich, die nicht so häufig genutzt werden, wie Warenentsicherung oder Handscanner.

Richtschnur für die maximale Entfernung ist der ausgestreckte Arm (großer Greifraum). Der Arm sollte nicht über Schulterniveau gehoben werden müssen, um Arbeitsmittel zu erreichen. Eine gute Lösung ist die Anordnung des Bildschirms und/oder der Tastatur auf einem neigbaren Geräteträger, der sich in Höhe, Abstand und seitlich verstellen lässt.

Stuhl und Fußstütze

Achten Sie beim Kauf des Arbeitsdrehstuhls auf eine gute Polsterung sowie auf Möglichkeiten der individuellen Einstellung von Rückenlehne und Sitzfläche. Ebenfalls empfiehlt sich der Einsatz von Fußstützen an den Kassenarbeitsplätzen. Beim Sitz-Steh-Platz ist der Stuhl ein Drehstuhl mit verlängerter Gasdruckfeder sowie Aufstiegsring.

Gestaltung der Umgebungsbedingungen

Durch die Lage der Kassenzone im Ausgangsbereich kann Zugluft auftreten. Schützen Sie Ihre Beschäftigten davor, z. B. durch Positionierung des Kassentisches, Luftschleieranlagen an den Türen oder Verkleidungen am Kassentisch. Durch Zugluftmessungen u.a. auf Kopf-, Schulter- und Tischhöhe lässt sich ermitteln, welche Zugluftexposition an der Kasse besteht. Eine Raumtemperatur von 19 °C am Kassenarbeitsplatz gilt als Mindestwert. Für den Fußboden in der Kassenbox gilt dabei ein Mindestwert von 18 °C Oberflächentemperatur. Oft wird über ein Kassenpodest die Wärmeisolation gegenüber dem Boden erreicht, zusätzlich können Kassenheizungen oder Infrarotdeckenpaneele verbaut werden.

Die Mindestbeleuchtung im Kassenbereich liegt bei 500 Lux; Anzeigen müssen blendungsfrei und gut lesbar sein.

Abb. 52

Häufig genutzte Geräte wie Bondrucker, Bildschirm und Tastatur sollten leicht erreichbar sein.

Vermeiden Sie in der Kassenzone Lärmquellen, z. B. durch den Sammelplatz für Einkaufswagen oder durch laute Musik. Zur besseren effizienteren Bedienbarkeit lohnt sich die Auswahl von Software nach Gesichtspunkten der Softwareergonomie, z. B. Größe und Anordnung der Schrift, Funktionsfelder und Farbgebung.

Über-Kopf-Zigarettenträger dürfen nicht in den Arbeitsbereich des Kassierpersonals hineinragen. Die oberste Lage im Zigarettenträger soll sich maximal 1,84 m über dem Kassenboden befinden, um eine...

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