Wiederholungsprüfungen

Schutz- und Hilfsmittel unterliegen durch die beim Gebrauch auftretende Abnutzung einem Verschleiß. Aber auch witterungsbedingte Einflüsse und eine reine natürliche Alterung verändern die isolierenden Eigenschaften. Auf wiederkehrende Prüfungen kann daher nicht verzichtet werden.

Die Sichtkontrolle auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel vor jeder Benutzung von isolierenden Schutz- und Hilfsmitteln stellt einen wichtigen Aspekt der Arbeitssicherheit dar. Beschädigte oder verschmutzte Ausrüstungen bergen ein großes Risiko und müssen einer weiteren Benutzung entzogen werden.

Für die Wiederholungsprüfungen sind die in der folgenden Tabelle wiedergegebenen Fristen zu empfehlen:

Prüfobjekt Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt) vor jeder Benutzung auf augenfällige Mängel Benutzer

12 Monate

6 Monate für isolierende Handschuhe
auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte Elektrofachkraft
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen vor jeder Benutzung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel Benutzer
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher auf einwandfreie Funktion
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV 6 Jahre auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte Elektrofachkraft

Der Umfang und die einzuhaltenden Grenzwerte dieser Prüfungen können in der Regel den jeweiligen Normen entnommen werden. Schutzausrüstungen, die erfolgreich die Wiederholungsprüfung bestanden haben, sind entsprechend zu kennzeichnen. Für den Benutzer gibt die Angabe des Termins für die nächste wiederkehrende Prüfung eine zusätzliche Sicherheit.

Isolierender Handschutz

Als wirksamer Schutz der Hände gegen eine gefährliche Körperdurchströmung stehen isolierende Handschuhe aus Elastomeren oder Plastomeren nach DIN EN 60903 (VDE 0682-311) zur Verfügung. Diese Handschuhe weisen eine dauerhafte Isolation auch bei feuchter Umgebung auf. Für Arbeiten im Niederspannungsbereich stehen Handschuhe der Klasse 00 (bis 500 V Wechselspannung) und Klasse 0 (bis 1000 V Wechselspannung) zur Verfügung. Wenn die Teile größer sind und die Gefährdung durch raue und spitze Kanten zunimmt, können die etwas dickeren Handschuhe der Klasse 0 oder Kombinationshandschuhe für mechanische Beanspruchung eingesetzt werden. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, Schutzhandschuhe aus Leder überzuziehen, um die isolierenden Handschuhe bei sehr grober mechanischer Beanspruchung vor Beschädigung zu schützen.

Elektrische Wiederholungsprüfungen sind an isolierenden Handschuhen für den Niederspannungsbereich nicht vorgesehen. Zur Prüfung genügt die Dichtheitsprüfung durch Aufblasen vor jeder Benutzung. Isolierende Handschuhe für den Einsatz über 1 kV (Klasse 1 bis 4) bedürfen besonderer Pflege und Wartung. Die erforderlichen elektrischen Wiederholungsprüfungen sind in mit dem Hersteller abgestimmten Zeitabständen durchzuführen.

Der Tragekomfort lässt sich durch Baumwoll-Unterhandschuhe wesentlich erhöhen, da diese gerade bei kürzeren Montagezeiten den Schweiß vollständig aufnehmen können.

Lederhandschuhe dürfen als isolierende Schutzausrüstung nicht eingesetzt werden, da sie nur im trockenen Zustand eine Spannungsfestigkeit erreichen. Laborversuche haben gezeigt, dass bei einwirkender Feuchte von außen oder innen entweder unzulässig hohe Ableitströme oder sogar ein Spannungsdurchbruch auftreten kann.

Isolierende Handschuhe unterliegen keiner Prüfpflicht bezüglich des Schutzes gegen Einwirkung eines Störlichtbogens. Prüfungen haben aber gezeigt, dass Klasse 1-Handschuhe Störlichtbögen im Niederspannungsnetz (Prüfparameter: 7 kA/0,5 s/30 cm Abstand) überstehen können. Auch bei stärkeren Lichtbogeneinwirkungen mindern isolierende Handschuhe das Ausmaß möglicher Unfallfolgen.

Isolierender Kopfschutz

Isolierende Schutzhelme müssen der DIN EN 50365 (VDE 0682-321) entsprechen. Auch die Basisnorm für Industrieschutzhelme DIN EN 397 enthält elektrische Anforderungen (Kennzeichnung mit “440 V~”). Die darin aufgeführten Prüfungen entsprechen aber nicht der bekannten Systematik bezüglich der Spannungsfestigkeit und der Kennzeichnung zum Arbeiten unter Spannung.

Geprüfte und der DIN EN 50365 (VDE 0682-321) entsprechende isolierende Eigenschaften besitzen im Allgemeinen nur Schutzhelme aus thermoplastischen Materialien, die weitaus leichter als duroplastische Schutzhelme sind. Der Nachteil ist die geringere Störlichtbogenfestigkeit. Gerade in älteren NH-Verteilungen ohne teilweisen Berührungsschutz kann leicht ein Lichtbogen entstehen, weshalb dort den duroplastischen Helmen der Vorzug gegeben werden sollte. Einzelne Helmhersteller bieten aber auch thermoplastische Helme aus Spezialmischungen an, die auch größeren Lichtbogenintensitäten standhalten können.

Für isolierende Helme sind keine Fristen für Wiederholungsprüfungen festgelegt. Soweit ei...

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