Schülerinnen und Schüler treffen annähernd zeitgleich an der Schule ein und verlassen sie wieder - sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Bus oder dem Pkw. In der oft unübersichtlichen Lage kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Die für sicheres Eintreffen und Verlassen der Schülerinnen und Schüler erforderlichen Maßnahmen treffen der Schulhoheitsträger, in Vertretung häufig auch die Schulleitung, und der Schulsachkostenträger gemeinsam.
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Abb. 1
Die unübersichtliche Situation zu Schulbeginn und -ende birgt Gefahren für die Kinder.
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Rechtliche Grundlagen |
- Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
- §§ 3-14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Schulvorschriften der Länder zur Aufsicht
Anhang "Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Nr. Absatz 1", Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- ASR V3a2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
- ASR A1.8 "Verkehrswege"
- ASR A3.4 "Beleuchtung"
- DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"
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Weitere Informationen |
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
- DGUV Information 202-046 "Mit dem Bus zur Schule" (bisher GUV-SI 8046)
- DGUV Information 208-005 "Treppen" (bisher BGI/GUV-I 561)
- DIN 18008-4 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen"
- DIN 18040-1 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude"
- DIN 18040-3 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum"
- DIN 18065 "Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße"
- DIN 58125 "Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen"
- Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)
- Sekretariat der Kultusministerkonferenz (Hrsg.): Arbeitshilfen zum Schulbau. Stand: 2008
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft e.V. (Hrsg.): Planerheft Schulwegsicherheit". Berlin 2010
- www.schulbusprojekte.de
- www.sichere-schule.de
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Gefährdungen und Belastungen beim Eintreffen und Verlassen des Gebäudes können durch folgende Faktoren verursacht werden:
- Kollision mit Fahrzeugen an der Bushaltestelle, vor und auf dem Schulgelände
- Rangeleien und Raufereien beim Warten an der Bushaltestelle
- Stolperstellen
- Unzureichende Beleuchtung
- Hineinlaufen in den Straßenverkehr vom Schulgelände aus
- Nicht trittsichere Bodenbeläge
- Versperrte Flucht- und Verkehrswege
- Unzureichende Aufsicht
Gestaltung der Haltestellen für Busse an Schulen
Lage
Schulbusse sollten an regulären Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs halten, weil diese in der Regel die wichtigsten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Als Schulsachkostenträger sollten Sie darauf hinwirken, Haltestellen möglichst so anzulegen, dass
- sie in wenig befahrenen Straßen oder abseits von Straßen liegen,
- die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg von und zur Haltestelle nicht ungesichert stark befahrene Straßen überqueren müssen,
- gesicherte Überquerungsstellen vorhanden sind wie Zebrastreifen, Mittelinseln und Parkhindernisse,
- genügend große Warteflächen von etwa 0,5 m² pro Schülerin und Schüler vorhanden sind.
Es ist sinnvoll, wenn Verkehrsbehörden an Schulbushaltestellen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h einzurichten.
Ankündigung
Ebenso sollten Sie veranlassen, dass Schulbushaltestellen durch Beschilderung ankündigt werden, wenn
- sie nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können,
- Schülerinnen und Schüler die Straße ungesichert überqueren müssen,
- die Wartefläche nicht ausreichend groß ist.
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Abb. 2
Schulbusse sollten an regulären Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs halten.
Gesonderte Zonen einrichten
Sorgen Sie als Verantwortliche oder Verantwortlicher für den äußeren Schulbereich dafür, dass gesondert Bereiche eingerichtet werden, um das Bringen und Abholen mit dem Pkw sicher zu gestalten. Die Zonen sollten einen Abstand von rund 250 m zum Schuleingang haben. Alternativ können Sie auch gut abgesicherte Absetzparkplätze vor der Schule einrichten.
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
Als Schulsachkostenträger sollten Sie geeignete Einrichtungen und Zugangswege für Fahrräder auf dem Schulgelände vorsehen. Besonders gut geeignet sind Abstellanlagen, die
- einen ausreichenden Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern gewährleisten (Mindest-Seitenabstand von 70 cm bei nur Tief-Einstellung bzw. 50 cm bei Hoch-Tief-Einstellung),
- die eingangs- bzw. gebäudenah angeordnet sowie
- überdacht und beleuchtet sind.
Sichere Gestaltung der Ein- und Ausgänge von Schulgrundstücken
Ein- und Ausgänge von Schulgrundstücken sollten nicht an verkehrsr...