Maschinen müssen regelmäßig gewartet und instandgesetzt werden, damit während der gesamten Verwendungsdauer ein sicheres und bestimmungsgemäßes Arbeiten gewährleistet ist. Bei Instandhaltungs-, Montage- oder Umrüstungsarbeiten sind die Angaben der Hersteller zu berücksichtigen.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 95

Formschlüssige Sicherung des Hubgerüstes durch Abstützmanschette

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • Bekanntmachung zur Betriebssicherheit (BekBS), BekBS 1114 Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
  • DGUV Information 209-007 "Fahrzeug-Instandhaltung"
  • DGUV Information 209-707 "Sicherheit bei Hydraulikinstandhaltung"

 

Gefährdungen

Folgende Gefährdungen können z. B. entstehen:

  • Absturz von Personen, z. B. beim Betanken, Wechseln von Luftfiltern
  • Absturz von Maschinenteilen nach unsachgemäßen Lösen von Verbindungen
  • Abrutschen von Maschinen oder Maschinenteilen von Auflagern, Böcken, Wagenhebern
  • Umsturz von Maschinen nach Demontage von Maschinenteilen, z. B. Kontergewichten
  • Gequetscht werden von Maschinen, z. B. durch unbeabsichtigtes/beabsichtigtes Ingangsetzen
  • Eingezogen werden bei Arbeiten an drehenden Teilen
  • Plötzliches Absacken von Maschinenteilen durch unsachgemäßes Demontieren von Hydraulikschlauchleitungen
  • Herausspritzen von unter Druck stehenden Flüssigkeiten, z. B. Hydrauliköl bei unsachgemäßen Öffnen von Hydrauliksystemen

Gefährdungen durch Umrüstung bzw. Veränderung von Maschinen:

  • Umsturzgefährdungen durch zu hohes Gewicht der Anbauteile, z. B. zu schwere Abbruchzangen
  • Einzugsgefährdungen durch drehende Teile, z. B. bei Schaufelseparatoren
  • Sichteinschränkungen, z. B. durch nachträglich angebaute Filteranlagen oder großvolumige Radlader-Schaufeln
Maßnahmen

Stellen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sicher, dass Maschinen nur von einer von Ihnen bestimmten Person unter Einhaltung der Betriebsanleitung der Hersteller auf-, um-, abgebaut, instandgesetzt und gewartet werden.

Absturz von Personen:

  • Zur Verfügung stellen von geeigneten Zugängen zu den Wartungsstellen, z. B. Podestleitern
  • Nutzung der vom Hersteller vorgesehenen Absturzsicherungen, z. B. Klappgeländer

Abstürzen/Abrutschen von Maschinenteilen

  • Aufbocken/Abstützen von Maschinen bzw. Maschinenteilen z. B. durch Unterbauten, Abstützböcke und Hubgeräte, die ein Abrutschen verhindern.
  • Maschine gegen gefahrbringende Bewegungen sichern, z. B. durch Abstützungen der Arbeitseinrichtungen

    • Abstützungen der Arbeitseinrichtungen von Maschinen können z. B. bei der Montage von Gitterauslegern, Arbeiten an Knickauslegern, Hubgerüsten und Kübelschneiden notwendig sein.
    • Bei Hydraulikgeräten kann die Abstützung der Arbeitseinrichtung durch Begrenzung der Hydraulikkolbenbewegung, z. B. durch Abstützmanschetten erfolgen.
    • Formschlüssige Festlegung von Knickgelenken, z. B. durch Arretierungen, Steckbolzen, Klinken.

Arbeiten am Hydrauliksystem

Sorgen Sie dafür, dass

  • vor Arbeiten an Hydrauliksystemen Druckspeicher und vorgespannte Ölbehälter entsprechend Bedienungsanleitung abgesperrt und drucklos gemacht werden.
  • hydraulisch hochgehaltene Maschinenteile, Ausleger etc. vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten abgelassen, mittels vorhandener Verriegelung gesichert oder sicher abgestützt werden.
  • Restdrücke durch eingespannte Flüssigkeitsvolumina, z. B. zwischen Ventilen und Zylindern durch Stellhebel bzw. Ventilbetätigung entlastet werden.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 96

Nachträglich montierter DPF ohne Beeinträchtigung der Sicht

Montage, Demontage, Umrüstung bzw. Veränderung von Maschinen:

  • Vermeiden von zusätzlichen Sichteinschränkungen durch Montage von nachträglichen Anbauten, z. B. Filteranlagen, an Stellen, welche die Sicht nicht behindern.
  • Für jede Änderung einer Maschine muss eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Zeigt das Ergebnis, dass neue/zusätzliche Gefährdungen zu erwarten sind, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer verpflichtet, die Maschine durch entsprechende Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik wieder sicher zu machen.
  • Stellen Sie für die Montage, Demontage, Umrüstung bzw. Veränderung von Maschinen geeignete und sichere Einrichtungen, Werkzeuge und Hilfsmittel zur Verfügung.
  • Zur Sicherstellung der Standsicherheit sind bei der Auswahl von auswechselbaren Ausrüstungen die Her...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge