Manuelle Abbrucharbeiten erfolgen üblicherweise unter Zuhilfenahme handgeführter Abbruchwerkzeuge. Neben typischen Gefährdungen für die Beschäftigten durch Absturz, herabfallende bzw. umkippende Teile, bestehen Gesundheitsgefahren durch Überlastung des Muskel-Skelett-Systems, Hand-/Armvibrationen, mineralischem Staub sowie Lärm. Wählen Sie die Abbruchverfahren so aus, dass Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten minimiert werden. Bevorzugen Sie maschinelle Abbruchverfahren.

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Abb. 99

Manuelle Abbrucharbeiten

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Abb. 100

Abbruchhammer mit Absaugung

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Gefährdungen

Bei manuellen Abbrucharbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:

  • unkontrolliert bewegte Teile, z. B. umstürzende oder herabfallende Teile
  • Absturz
  • Stolpern, Rutschen, Stürzen, z. B. durch unebene Verkehrswege, Bauschutt
  • ungeschützt bewegte Maschinenteile, z. B. bei Verwendung handgeführter Abbruchwerkzeuge
  • schwere dynamische Arbeit und Zwangshaltung, z. B. manuelle Handhabung von Lasten
  • Staub, Gefahrstoffe, Biostoffe
  • Lärm, Vibration

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Abb. 101

Abbrucharbeiten mit PSAgA

Maßnahmen

Planen der manuellen Abbrucharbeiten

Erkunden Sie die Konstruktion und den Zustand der abzubrechenden Bauteile, z. B. Zwischenwände, abgehängte Decken.

Reduzieren Sie die Belastungen und Gefährdungen Ihrer Beschäftigten durch die Auswahl geeigneter Abbruchverfahren, -werkzeuge und Hilfsmittel, z. B. durch den Einsatz von:

  • Betonbohr- und -sägetechnik
  • Wasserstrahltechnik
  • fernbedienten Abbruchgeräten
  • Hebezeugen und Transportmitteln
  • lärm- und vibrationsarmen Geräten
  • staubarmen Verfahren und Geräten

Durchführung der Abbrucharbeiten

Weisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Abbruchanweisung in die vorgesehenen Arbeiten und in deren Reihenfolge ein.

Führen Sie die Abbrucharbeiten so durch, dass Beschäftigte nicht durch kippende bzw. fallende Bauteile gefährdet werden können. Es ist verboten, Bauteile durch Unterhöhlen oder Einschlitzen zum Einsturz zu bringen.

Achten Sie darauf, dass Treppenhäuser und Geländer möglichst lange erhalten werden. Halten Sie die Verkehrswege frei von Abbruchmaterial. Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung der Arbeitsplätze und Verkehrswege.

Überlasten Sie Decken und Wände nicht durch die Anhäufung von Bauschutt. Beräumen Sie diese Bereiche regelmäßig.

Verwenden Sie geschlossene Schuttrutschen. Bei der Befüllung der Schuttrutschen dürfen keine Absturzgefahren für Ihre Beschäftigten bestehen.

Brechen Sie die Bauteile so ab, dass handhabbare Einzelteile entstehen. Eine Nachzerkleinerung sollte später maschinell im Außenbereich oder auf dem Recyclingplatz durchgeführt werden.

Lassen Sie keine abzubrechenden Bauteile auf Gerüstbeläge oder nichttragfähige Untergründe fallen.

Achten Sie darauf, dass manuelle Abbrucharbeiten nicht gleichzeitig in direkt übereinanderliegenden Bereichen durchgeführt werden.

Absturzsicherung, Öffnungen

Ermitteln Sie, wo Absturzgefahren für Ihre Beschäftigen bestehen und sehen Sie geeignete Absturzsicherungen, wie z. B. dreiteiligen Seitschutz, vor.

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Abb. 102

ferngesteuerte Abbruchmaschine statt handgeführte Werkzeuge

Sichern Sie Gefahrenbereiche durch feste Absperrungen und kennzeichnen Sie diese.

Sichern Sie Öffnungen durch durchtrittsichere und unverschiebbare Abdeckungen.

Kontrollieren Sie regelmäßig Abdeckungen und Absturzsicherungen.

Gerüste, Arbeitsbühnen

Verwenden Sie für hochgelegene Arbeitsplätze Gerüste oder Arbeitsbühnen. Durch höhenverstellbare Arbeitsbühnen ist es möglich, Überbeanspruchungen des Muskel-Skelett-Systems Ihrer Beschäftigten zu vermeiden.

Gerüste müssen für die Belastung der Maschinen und der abzulegenden Bauteile ausgelegt sein.

Lassen Sie Gerüste nur durch fachkundige Unternehmen oder durch eigene Beschäftigte mit entsprechenden Fachkenntnissen errichten. Prüfen Sie vor und während der Benutzung Gerüste auf einen betriebssicheren Zustand. Befähigen Sie Ihre Beschäftigten, Gerüstmängel zu erkennen.

Beräumen Sie die Gerüste regelmäßig von Abbruchmaterial.

Persönliche Schutzausrüstungen

Statten Sie Ihre Beschäftigten mit den notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) aus.

Weisen Sie Ihre Beschäftigten in die Benutzung der PSA ein und überprüfen Sie, dass Ihre Beschäftigten die PSA benutzen.

Minimieren Sie die Lärmexposition am Arbeitsplatz. Auch moderne Abbruchwerkzeuge überschreiten in der Regel die Auslösewerte. Stellen...

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