Zu den Dacharbeiten gehören die Herstellung, die Instandsetzung und der Rückbau von Dacheindeckungen und Dachabdichtungen bei Steil- bzw. Flachdächern. Sowohl die Dacharbeiten als auch die Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern werden von hochgelegenen Arbeitsplätzen ausgeführt. Hierbei sind insbesondere Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Absturz festzulegen.

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Abb. 134 Arbeiten auf dem Steildach

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Abb. 135 Absturzsicherung bei Flachdacharbeiten

Rechtliche Grundlagen

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten" (bisher BGV C22 und GUV-V C22)
  • Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen"
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

    • TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
    • TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle"
    • TRGS 559 "Mineralischer Staub"
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

Weitere Informationen

  • DGUV Information 203-080 "Montage- und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen"
  • DGUV Information 201-057 "Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten"
  • DGUV Information 213-031 "Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)" (bisher BGI/GUV-I 8593)
  • Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. 4404: Arbeiten auf Dächern
  • BG BAU Info CD "Informationen für Ihr Gewerk" unter

    www.bgbau-medien.de

  • Handlungsanleitung der BG BAU "Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen"
  • WINGIS-Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU unter

    www.wingis-online.de

  • GefKomm-Bau-Gefahrstoffkommunikation in der Lieferkette der Bauwirtschaft unter

    www.gefkomm-bau.de

  • DIN 4074-1 "Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit- Teil 1: Nadelschnittholz"
Gefährdungen

Achten Sie bei den Dacharbeiten und bei der Montage von Photovoltaikanlagen insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Absturz an Dachaussenkanten bzw. Öffnungen in der Dachfläche
  • Durchsturz durch nicht tragfähige Bauteile
  • Abrutschen auf geneigten Flächen
  • herabfallende Gegenstände bei Hebe- und Transportvorgängen (u.a. Kopfverletzungen), z.B. bei:

    1. unsachgemäßem Anschlagen der Last
    2. nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Lastaufnahmemittels
  • Brände oder Explosionen durch unsachgemäße Verwendung von z.B. Flammgeräten und mangelhafter Organisation des Brandschutzes beim Umgang mit Flüssiggas und Schweißgasen
  • Stromschlag bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen und bei der Montage und Instandsetzung von Photovoltaik-Anlagen
  • Staub bei Arbeiten mit z.B. Trennschleifern und Handkreissägen (Schädigung der Atemwege)
  • alte Mineralwolle, Asbest oder Faserdämmstoffen (Schädigung der Atemwege)
  • Hautschädigungen, Hitzeerschöpfung bzw. Hitzschlag durch Arbeiten unter der Sonne und auf aufgeheizten Flächen
  • Verwendung von gefahrstoffhaltigen Baustoffen (z.B. Reiniger, Kleber, Anstriche) bei der Erstellung von Dachabdichtungen
  • schweres, wiederholtes Heben und Tragen (kann z.B. zur Erkrankung des Muskel- Skelettsystems führen)
Maßnahmen

Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:

Absturzsicherung

Sorgen Sie durch technische (t) oder nachrangig personenbezogene (p) Schutzmaßnahmen dafür, dass die Gefährdung durch Absturz von Personen an Dachaussenkanten oder Öffnungen in Dachflächen so gering wie möglich gehalten wird, z.B.:

(t)

Seitenschutz, Fang- bzw. Dachfanggerüst, Abdeckungen, untergehangene Schutznetze,

(p)

persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Kontrollieren Sie die Gerüste vor deren Nutzung auf Betriebssicherheit (z.B. dreiteiliger Seitenschutz, Ausführung der Schutzwand insbesondere im Bereich der Durchführung von Schrägaufzügen).

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Abb. 136 Solarelementmontage

Beachten Sie, dass bei der Verwendung von PSAgA weitere Maßnahmen (z.B. gesonderte Gefährdungsbeurteilung, spezielle Unterweisung, Rettungskonzept) notwendig sind. Legen Sie vor Beginn der Arbeiten die geeigneten Anschlageinrichtungen für die PSAgA fest.

Durchsturzsicherung

Sorgen Sie dafür, dass die Gefahr des Durchstürzens verhindert wird, z.B. durch:

  • ausreichend breite, gegen Verrutschen gesicherte lastverteilende Beläge auf nicht tragfähigen Flächen (z.B. Wellplatten aus Asbestzement, Faserzement oder Kunststoffen, nicht tragfähige Aufdachdämmung), bei gleichzeitigen Absturzschutzsystemen nach innen und außen (Seitenschutz, Fangnetze)
  • fachgerechter Einbau von geprüften durchsturzsicheren Bauteilen, z.B. Dachlatten (siehe Tabelle)
  • Seitenschutz bzw. Fangnetze bei nicht durchtrittsicheren Lichtkuppeln oder -bändern

Abrutschen verhindern

Sorgen Sie dafür, dass die Gefahr des Abrutschens auf geneigten Flächen verhindert wird, z.B.:

  • Schaffung besonderer Arbeitsplätze (z.B. durch Dachd...

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