Zu den Dacharbeiten gehören die Herstellung, die Instandsetzung und der Rückbau von Dacheindeckungen und Dachabdichtungen bei Steil- bzw. Flachdächern. Sowohl die Dacharbeiten als auch die Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern werden von hochgelegenen Arbeitsplätzen ausgeführt. Hierbei sind insbesondere Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Absturz festzulegen.
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Abb. 134 Arbeiten auf dem Steildach
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Abb. 135 Absturzsicherung bei Flachdacharbeiten
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen |
Achten Sie bei den Dacharbeiten und bei der Montage von Photovoltaikanlagen insbesondere auf folgende Gefährdungen:
- Absturz an Dachaussenkanten bzw. Öffnungen in der Dachfläche
- Durchsturz durch nicht tragfähige Bauteile
- Abrutschen auf geneigten Flächen
herabfallende Gegenstände bei Hebe- und Transportvorgängen (u.a. Kopfverletzungen), z.B. bei:
- unsachgemäßem Anschlagen der Last
- nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Lastaufnahmemittels
- Brände oder Explosionen durch unsachgemäße Verwendung von z.B. Flammgeräten und mangelhafter Organisation des Brandschutzes beim Umgang mit Flüssiggas und Schweißgasen
- Stromschlag bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen und bei der Montage und Instandsetzung von Photovoltaik-Anlagen
- Staub bei Arbeiten mit z.B. Trennschleifern und Handkreissägen (Schädigung der Atemwege)
- alte Mineralwolle, Asbest oder Faserdämmstoffen (Schädigung der Atemwege)
- Hautschädigungen, Hitzeerschöpfung bzw. Hitzschlag durch Arbeiten unter der Sonne und auf aufgeheizten Flächen
- Verwendung von gefahrstoffhaltigen Baustoffen (z.B. Reiniger, Kleber, Anstriche) bei der Erstellung von Dachabdichtungen
- schweres, wiederholtes Heben und Tragen (kann z.B. zur Erkrankung des Muskel- Skelettsystems führen)
Maßnahmen |
Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:
Absturzsicherung
Sorgen Sie durch technische (t) oder nachrangig personenbezogene (p) Schutzmaßnahmen dafür, dass die Gefährdung durch Absturz von Personen an Dachaussenkanten oder Öffnungen in Dachflächen so gering wie möglich gehalten wird, z.B.:
(t)
Seitenschutz, Fang- bzw. Dachfanggerüst, Abdeckungen, untergehangene Schutznetze,
(p)
persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Kontrollieren Sie die Gerüste vor deren Nutzung auf Betriebssicherheit (z.B. dreiteiliger Seitenschutz, Ausführung der Schutzwand insbesondere im Bereich der Durchführung von Schrägaufzügen).
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Abb. 136 Solarelementmontage
Beachten Sie, dass bei der Verwendung von PSAgA weitere Maßnahmen (z.B. gesonderte Gefährdungsbeurteilung, spezielle Unterweisung, Rettungskonzept) notwendig sind. Legen Sie vor Beginn der Arbeiten die geeigneten Anschlageinrichtungen für die PSAgA fest.
Durchsturzsicherung
Sorgen Sie dafür, dass die Gefahr des Durchstürzens verhindert wird, z.B. durch:
- ausreichend breite, gegen Verrutschen gesicherte lastverteilende Beläge auf nicht tragfähigen Flächen (z.B. Wellplatten aus Asbestzement, Faserzement oder Kunststoffen, nicht tragfähige Aufdachdämmung), bei gleichzeitigen Absturzschutzsystemen nach innen und außen (Seitenschutz, Fangnetze)
- fachgerechter Einbau von geprüften durchsturzsicheren Bauteilen, z.B. Dachlatten (siehe Tabelle)
- Seitenschutz bzw. Fangnetze bei nicht durchtrittsicheren Lichtkuppeln oder -bändern
Abrutschen verhindern
Sorgen Sie dafür, dass die Gefahr des Abrutschens auf geneigten Flächen verhindert wird, z.B.:
- Schaffung besonderer Arbeitsplätze (z.B. durch Dachd...
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