Branchenübergreifender Teil

  • Betonbohr- und schneidarbeiten im Nassverfahren
  • Schleif-, Schneid-(Trenn-), Schlitz- und Fräsarbeiten mit schnell laufenden Maschinen mit wirksamen Absaugeinrichtungen in mineralischen Werkstoffen
  • Verpacken, Lagern, Palettieren, Transportieren von Materialien und Produkten in fest gebundener Form wie Natur- und Werksteinen.

Branchenspezifischer Teil

a)

Bereich Bau, Steine und Erden

  • Trockenbauarbeiten (< 30 Minuten pro Schicht Schleifarbeiten, oder Schleifarbeiten mit Absaugung)
  • Maurerarbeiten (mit Nassschneiden < 30 Min pro Schicht)
  • Erd- und Straßenbau

    • Verdichtungsarbeiten
    • Fräsen von Straßenbelägen gemäß BG/BGIA Empfehlung (BGI 790-20)
  • Herstellung von Beton- und Betonfertigteilen ohne Nachbearbeitung
  • Putzarbeiten im Außenbereich (ohne Putzabschlagen)
  • Maschinenführer in geschlossenen Maschinen bei Abbrucharbeiten.
b)

Bereich keramische und Glas-Industrie

  • Nassaufbereitung von feinkeramischen Massen (keine Zugabe von Sackware oder trockenem Material); z. B. Rührer, Löser, Schlickerherstellung, Filterpressen
  • Handwerkliche Herstellung von Gebrauchs- und Kunstkeramik (Aufbereitung nur durch Knet- und Mischvorgänge, mit wechselnden Tätigkeiten, jedoch ohne Spritzen von Glasur).
c)

Bereich Metallindustrie

  • Elektrostahlwerk/Blasstahlwerk

    • Stranggussanlage
    • Kokillenhalle
  • Eisen- und Stahlgießerei

    • Sandaufbereitung
    • Formerei
    • Gießbetrieb
  • Nichteisenmetallgießereien

    • Sandaufbereitung
    • Kernmacherei
    • Schmelzerei
    • Gießbetrieb.
d)

Kunststoffbearbeitung

  • Trenn- und Bearbeitungsverfahren.
e)

Kraftwerke

  • Rundengänger
  • Bekohlung von Kraftwerken.

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