In Anlehnung an die Begriffsbestimmung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) gelten Personen als behindert, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Dabei kann es sich um angeborene oder erworbene, überwindbare oder dauernde Einschränkungen handeln.

Hinweis: Feststellungen zu Art und Schwere der Behinderung sowie Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und erfolgen durch die zuständigen Stellen (z. B. Versorgungsämter, Sozialämter, Gesetzliche Unfallversicherungsträger).

Barrierefreie Gestaltung - Zugang zu Bildung und Arbeit

Eine barrierefreie Gestaltung trägt dazu bei, Menschen mit gesundheitlichen Störungen den Zugang zu Bildung und Arbeit zu ermöglichen, um mit den verbliebenen Fähigkeiten eine weitestreichende Teilhabe zu gewährleisten.

Die nachfolgende Aufzählung gibt einen groben Überblick über gesundheitliche Einschränkungen (Gesundheitsstörungen gemäß ICF - ICF-Klassifikation unter www.dimdi.de), die Einfluss auf die Gestaltung der Bildungs- und Arbeitswelt haben können. Weitere Informationen zu Behinderungsarten finden sich auf den Internetseiten des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit www.barrierefreiheit.de sowie www.rehadat.de.

Im Fokus der barrierefreien Gestaltung steht nicht die Ursache der Behinderung sondern die eingeschränkte Teilhabe an der Bildungs- und Arbeitswelt. Beispielsweise wird ein Rollstuhlfahrer durch Stufen in seiner Teilhabemöglichkeit eingeschränkt.

Körperliche Einschränkungen

  • Sensorisch

    • Hören
    • Sehen
    • Riechen
    • Schmecken
    • Tasten/Fühlen (haptisch)
  • Physisch

    • Körpergestalt
    • Oberkörper/Arme
    • Unterkörper/Beine
    • Eingeschränkte Beweglichkeit (Motorik)
  • Kraft/Ausdauer

    • Eingeschränkt (Beweglichkeit, Motorik)
    • Fehlende Kraft

Seelische Einschränkungen

  • Antriebsfähigkeit
  • Persönlichkeitsstörung

Geistige Einschränkungen (kognitive Fähigkeiten)

  • Orientierung
  • Intellekt
  • Merkfähigkeit
  • Sprachfähigkeit
  • Beurteilungsfähigkeit

Einige der zuvor genannten Einschränkungen werden im Nachgang näher erläutert.

Körperliche Einschränkung

Körperliche Einschränkung dient als Ober- oder Sammelbegriff für sämtliche Erscheinungsformen und Schweregrade körperlicher Beeinträchtigungen.

Sensorische Einschränkungen

Schwerhörigkeit

Unter Schwerhörigkeit versteht man eine Minderung des Hörvermögens. Schwerhörige Menschen besitzen in jedem Fall ein Restgehör, mit dem sie - unterstützt durch individuell angepasste Hörgeräte - Sprache in begrenztem Umfang wahrnehmen können.

Gehörlosigkeit

Gehörlos sind Menschen, die entweder gar nichts hören, also taub sind, oder aber deren Hörvermögen trotz Hörgerät nicht ausreicht, um Sprache wahrzunehmen.

Sehbehinderung

Sehbehindert sind Menschen, deren Sehschärfe trotz Korrekturen durch optische Hilfsmittel, z. B. Brillen und Kontaktlinsen, auf dem besseren Auge nicht mehr als 30 % beträgt, oder wenn Ausfälle des Gesichtsfeldes, Störungen des Lichtsinns, des Farbensinns und der Augenbewegungen von entsprechendem Schweregrad vorliegen, wobei sich die Betroffenen jedoch noch in hohem Maße visuell orientieren und informieren können.

Hochgradige Sehbehinderung

Als hochgradig sehbehindert werden Menschen bezeichnet, deren Sehschärfe auf 5 % bis 2 % der Norm herabgesetzt ist. Die Probleme hochgradig sehbehinderter Menschen unterscheiden sich kaum von den Problemen blinder Menschen und sie sind auf die gleichen Hilfsmittel wie blinde Menschen angewiesen.

Blindheit

Bedeutet den vollständigen Ausfall des Sehvermögens, dass die Sehschärfe unter 2 % liegt oder dass Licht nur minimal wahrgenommen wird, so dass sich die Betroffenen primär taktil und akustisch orientieren und informieren müssen und sich in der Regel mit Hilfsmitteln wie z. B. Blindenlangstock bewegen und orientieren.

Störung der haptischen Wahrnehmung

Bei einer Störung der haptischen Wahrnehmung sind die Sinne zum aktiven Erfühlen von Gewicht, Größe, Konturen, Oberflächentextur usw. eines Objekts durch Integration aller Hautsinne und der Tiefensensibilität gestört. Die Gesamtheit der haptischen Wahrnehmungen erlaubt es dem Gehirn, mechanische Reize, Temperaturreize und Schmerzen zu lokalisieren und zu bewerten. Eine Einschränkung dieser Sinne kann insbesondere bei einer Einschätzung von Situationen und der fehlenden Gestaltung nach dem Zwei-Kanal-Prinzip in der Barrierefreiheit, zu Fehleinschätzungen oder Gefahrensituationen führen.

Die Sinne der haptischen Wahrnehmung beim Menschen sind:

  • taktile Wahrnehmung
  • kinästhetische Wahrnehmung/Propriozeption
  • Temperaturwahrnehmung
  • Schmerzwahrnehmung

Physische Einschränkungen können sehr vielfältige Ursachen und Auswirkungen haben. Manche führen auch zu gegensätzlichen Anforderungen.

Kleinwuchs

Als kleinwüchsig gelten Menschen mit einer Körpergröße zwischen 70 und 140 Zentimetern. Bisher sind 450...

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