Vorwort

Dr. Joachim Breuer

Hauptgeschäftsführer der DGUV

Barrieren können das Leben schwer machen. Manche sind ganz konkret, wie der umgestürzte Baum, der uns den Weg versperrt. Andere sitzen als vorgefasste Meinungen in den Köpfen, unsichtbar aber hartnäckig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) verfolgt das Ziel, all die Barrieren abzubauen, die Menschen mit Behinderung immer noch daran hindern, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Nach der Ratifizierung dieses Übereinkommens hat die Bundesregierung im Jahre 2011 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet.

Als erster Zweig der deutschen Sozialversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung dieser nationalen Vorlage gefolgt und hat auf der Ebene ihres Dachverbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), einen eigenen Aktionsplan beschlossen. 73 Aktionen und Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern - von der Bewusstseinsbildung bis zur Partizipation - haben wir uns vorgenommen. Dieses Engagement hat einen klaren Hintergrund: Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist nicht nur ein Menschenrecht, sie ist auch eine sozialpolitische Notwendigkeit. Der demografische Wandel bewirkt, dass die Belegschaften in Deutschland immer älter werden. Gleichzeitig wird die Gewinnung geeigneter Nachwuchs- und Fachkräfte immer schwieriger. In dieser Situation können wir es uns nicht leisten, auf Kompetenzen zu verzichten. Behinderung ist kein Defizit, sondern ein Element menschlicher und gesellschaftlicher Vielfalt.

Noch ist diese Botschaft nicht in allen Organisationen und Unternehmen angekommen. Aber die gesetzliche Unfallversicherung will ihren Teil dazu beitragen, bessere Rahmenbedingungen für die Verwirklichung einer inklusiven Bildungs- und Arbeitswelt zu schaffen. Der vorliegende Leitfaden "Barrierefreie Arbeitsgestaltung" bietet dazu einen geeigneten Ratgeber für Führungspersonen und Fachleute. Er beschreibt, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um eine barrierefreie Gestaltung von Kindergärten, Schulen, Universitäten, öffentlichen Einrichtungen und Arbeitsstätten zu gewährleisten.

Der Leitfaden ist in vier Teile gegliedert. Dargelegt werden zunächst die gesetzlichen Grundlagen, es folgen die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit und die grundlegenden baulichen und ergonomischen Voraussetzungen. Alle privaten und öffentlichen Planer und Bauherren erhalten damit eine grundlegende Information und Beratung über die materiellen und organisatorischen Grundlagen gleichberechtigter Teilhabe.

Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen der UN-BRK. Mit diesem Leitfaden liefert die gesetzliche Unfallversicherung ein grundlegendes Instrument, um dieses Anliegen umzusetzen. Dabei sollten wir nicht vergessen: Der Wegfall von Barrieren ermöglicht nicht nur Menschen mit Behinderung eine bessere Partizipation, sondern allen Mitgliedern der Gesellschaft.

Einleitung

Alle Menschen mit und ohne Behinderung sollen einen weitestgehend barrierefreien Zugang zu ihrer Umwelt haben. Das bezieht sich sowohl auf Gebäude und deren Umgebung, als auch auf sämtliche weitere Gestaltungsfelder der Bildungs- und Arbeitswelt.

Die Bildungs- und Arbeitswelt muss dazu so gestaltet werden, dass auch Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen an ihr selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe teilhaben können.

Zur Umsetzung dieses Leitgedankens der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan auf den Weg gebracht, mit dem die Inklusion zukünftig systematisch vorangebracht werden soll.

Inklusion von Menschen mit Behinderung im allgemeinen Bildungssystem und im ersten Arbeitsmarkt ist nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern aufgrund der demografischen Entwicklung beschäftigungspolitisch notwendig.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fühlt sich diesem Ziel verpflichtet und hat aus diesem Grund ebenfalls einen Aktionsplan mit den fünf Handlungsfeldern Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit, Partizipation, Individualisierung und Vielfalt, Lebensräume und Inklusion verabschiedet.

Die barrierefreie Gestaltung der Bildungs- und Arbeitswelt ist eine wichtige Grundlage, um die Vision "Gemeinsam Lernen und Arbeiten" erreichen zu können. Hierzu ist es unabdingbar, bereits ab Beginn der Planung die Grundsätze der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob Menschen mit Behinderung schon heute oder künftig am Bildungs- und Arbeitsleben teilnehmen.

Der Leitfaden für die Grundsätze der barrierefreien Gestaltung in der Bildungs- und Arbeitswelt soll hierfür den Verantwortlichen in den Bildungseinrichtungen, in der Wirtschaft und in öffentlichen Einrichtungen Hilfestellung geben. Er wird aus vier Teilen bestehen:

  • Im Teil 1: "Grundlagen" werden die gesetzlichen und normativen Grundlagen der barrierefreien Gestaltung der Bildungs- und Arbeitswelt beschrieben.
  • Im ...

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