Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe können Reinstoffe (z. B. Ethanol, Acetylen), Gemische (Produkte wie Farben, Lacke, Reinigungsmittel) oder Erzeugnisse (z. B. Spanplatten) sein.

Gefahrstoffe können außerdem bei der Herstellung oder Verwendung von Stoffen oder Erzeugnissen entstehen, zum Beispiel Holzstaub bei der zerspanenden Bearbeitung von Holz, Schweißrauche beim Schweißen, Abgase von Dieselmotoren bei der Verbrennung von Dieselkraftstoff.

Arbeitsstoffe sind dann Gefahrstoffe, wenn sie bestimmte gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften, für den Menschen akut und chronisch toxische Eigenschaften sowie für die Umwelt toxische Eigenschaften aufweisen.

Aufgrund dieser Eigenschaften werden gefährliche Stoffe und Gemische gemäß den Kriterien nach Anhang I der Verordnung (EU) 1272/2008 zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, auch CLP-Verordnung (Classification, Labelling, Packaging of Chemicals) genannt, in Gefahrenklassen und innerhalb jeder Gefahrenklasse je nach Höhe der Gefahr in Gefahrenkategorien, eingestuft (s. Tabelle 1).

Tabelle 1

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien gemäß CLP-Verordnung

Eigenschaften Gefahrenklasse Gefahrenkategorien
physikalisch-chemische Eigenschaften explosive Stoffe oder Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff instabil, explosiv
Unterklasse 1.1-1.6
desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische Kat. 1-4
selbstzersetzliche Stoffe oder Gemische Typ A bis G
organische Peroxide Typ A bis G
entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabile Gase) Kat. 1-2 und Kat. A-B
Aerosole Kat. 1-3
entzündbare Flüssigkeiten Kat. 1-3
entzündbare Feststoffe Kat. 1-2
pyrophore Flüssigkeiten Kat. 1
pyrophore Feststoffe Kat. 1
selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische Kat. 1-2
Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Kat. 1-3
oxidierende Gase Kat. 1
oxidierende Flüssigkeiten Kat. 1-3
oxidierende Feststoffe Kat. 1-3
Gase unter Druck verdichtetes Gas
verflüssigtes Gas
tiefkalt verflüssigtes Gas
gelöstes Gas
korrosiv gegenüber Metallen Kat. 1
akut und chronisch toxische Eigenschaften akute Toxizität (nach Aufnahmeweg oral, dermal, inhalativ) Kat. 1-4
Ätz- bzw. Reizwirkung auf die Haut Kat. 1 A bis 1 C, Kat. 2
schwere Augenschädigung oder -reizung Kat. 1-2

spezifische Zielorgantoxizität - STOT

(einmalige Exposition)
Kat. 1-2

spezifische Zielorgantoxizität - STOT

(einmalige Exposition)

  • Atemwegsreizung
  • narkotisierende Wirkungen
Kat. 3
spezifische Zielorgantoxizität - STOT (wiederholte Exposition) Kat. 1-2
Aspirationsgefahr Kat. 1
Sensibilisierung der Haut Kat. 1A, Kat.1B
Sensibilisierung der Atemwege Kat. 1A, Kat.1B
Karzinogenität (krebserzeugend) Kat. 1 A, Kat. 1B, Kat. 2
Reproduktionstoxizität Kat. 1 A, Kat. 1B. Kat. 2 Zusatzkategorie für Wirkungen auf bzw. über Laktation
Keimzellmutagenität Kat. 1 A, Kat. 1B, Kat. 2
ökotoxische Eigenschaften akut gewässergefährdend Kat. 1
langfristig gewässergefährdend Kat. 1-4
Ozonschichtschädigend Kat. 1

Auch explosionsfähige Stoffe, wie Holzstaub, Kunststoffstäube oder zündfähige Gasgemische, zählen zu den Gefahrstoffen.

Ebenso können Stoffe, die nicht in die o. g. Gefahrenklassen eingestuft werden, aufgrund anderer gefährlicher Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz verwendet werden oder dort vorhanden sind, ein Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten darstellen. Somit zählen Stoffe mit nachfolgenden Eigenschaften auch zu Gefahrstoffen:

  • erstickend/sauerstoffverdrängend, z. B. Stickstoff, Kohlendioxid
  • hautresorptiv, z. B. Lösemittel
  • heiß, z. B. Wasserdampf, Metallschmelzen
  • unter erhöhtem Druck stehend, z. B. gespannter Wasserdampf

Tätigkeiten mit wässrigen Arbeitsstoffen (z. B. Reinigungsarbeiten) oder das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen bei gleichzeitiger mechanischer und/oder chemischer Beanspruchung stellen als Feuchtarbeit eine Gefährdung der Haut dar, ohne dass diese Tätigkeiten einer Gefahrenklasse zugeordnet werden können. Auch die Handhabung von entfettenden Lösemitteln kann vorschädigend auf die Haut wirken.

Sonstige Stoffe, wie Abfälle zur Beseitigung und Altöle, können gefährliche Eigenschaften haben. Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn sie gefährliche Eigenschaften aufweisen (z. B. sind sensibilisierend der Riesenbärenklau oder der Eichenprozessionsspinner bei Berührung mit der Haut).

Informationsquellen für Gefahrstoffe

Gefährliche Stoffe und Gemische[1] erkennt man in der Regel an der Kennzeichnung auf den Gebinden. Doch auch Produkte, die nicht gekennzeichnet sind, können Gefahrstoffe enthalten, da unterhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen die Kennzeichnungspflicht entfällt. Im Zweifelsfall sind zusätzliche Informationen vom Lieferanten (Hersteller oder Vertreiber) oder von Fachleuten einzuholen.

Informationen zu Gefahrstoffen enthalten die Sicherheitsdatenblätter, die der Lieferant spätestens bei der ersten Lieferung zur Verfügung zu stellen hat. Bei fehlenden Sicherheitsdatenblättern sind diese beim Lieferant...

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