1. |
Die Schalldämmung des Gehörschützers muss zum Lärm an Ihrem Arbeitsplatz "passen". Ausreichende Schutzwirkung ist Voraussetzung, zu hohe Schutzwirkung kann störend wirken. |
2. |
Keinerlei Manipulationen am Gehörschützer vornehmen! |
3. |
Gehörschützer immer und ununterbrochen im Lärmbereich tragen! |
4. |
Die ärztliche Beratung gehört zu jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge (Gehörvorsorge). Nehmen Sie diese in Anspruch! |
5. |
Gehörschutz-Otoplastiken schützen sicher bei regelmäßiger Funktionskontrolle. |
6. |
Befolgen Sie die Ratschläge Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin! |
9. |
Meiden Sie Lärm auch in der Freizeit, z.B. bei Diskothekenbesuchen, lautem Musikhören (z.B. MP3-Player) oder bei Heimwerkerarbeiten! |
10. |
Im Lärm dürfen nur speziell dafür konstruierte und zugelassene Hörgeräte getragen werden. Ausgeschaltete Hörgeräte sind kein Ersatz für Gehörschützer! |
Nur wenn Sie diese Verhaltensregeln beachten, erhalten Sie sich Ihr wichtigstes Sinnesorgan - Ihr Gehör! Außerdem:
- Ihr Arbeitgeber darf Sie am Arbeitsplatz nur weiterbeschäftigen, wenn Sie im Lärm regelmäßig Gehörschutz tragen.
- Die DGUV Information 212-024 "Gehörschutz" bietet Ihnen weitere ausführliche und wichtige Hinweise für die richtige Auswahl und Benutzung von Gehörschützern.
Haben Sie Fragen zur Auswahl und Benutzung von Gehörschützern? Ihr Unfallversicherungsträger berät Sie gerne. Webcode: d1044 |
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
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