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Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Sicherheitsbeauftragte"

im Fachbereich "Organisation des Arbeitsschutzes" der DGUV

Ausgabe: März 2017

DGUV Information 211-042

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

1 Vorwort

In den letzten fünf Jahrzehnten hat der Arbeitsschutz in Deutschland enorme Erfolge erzielt. Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle, besonders schweren Arbeitsunfälle und meldepflichtigen Arbeitsunfälle konnte jeweils um mehr als 80 % reduziert werden. Die Arbeit insgesamt wurde ungefährlicher und die körperlichen Belastungen konnten ebenfalls reduziert werden. Trotz dieser Erfolge ist auch weiterhin ein intensiver Einsatz für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erforderlich - aus humanitären, ethischen und sozialen Gründen. Aber auch wirtschaftliche Aspekte - hohe Aufwendungen für Heilung und Entschädigung, von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen aufzubringen - sprechen für den weiteren Ausbau. Das ist auch im wirtschaftlichen Interesse der Unternehmen, denn sie tragen die Lasten solidarisch. Es ist daher ein gemeinsames Ziel aller Beteiligten, das Unfallrisiko möglichst gering zu halten und Belastungen weiter zu reduzieren. Sicherheitsbeauftragte (Sibe) übernehmen bei dieser Zielstellung auch weiterhin eine wichtige Rolle.

Die Unternehmensleitungen bestellen Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates. Die häufigsten Fragen dazu sind:

Welche Verpflichtungen haben Sicherheitsbeauftragte?
Welche besonderen Aufgaben kommen auf Sicherheitsbeauftragte zu?
Wie werden Sicherheitsbeauftragte diesen Anforderungen am besten gerecht?

Mit der vorliegenden DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" sollen diese Fragen beantwortet und zusätzlich ausführliche Hinweise für mögliche Anlässe des Tätigwerdens der Sicherheitsbeauftragten gegeben werden.

Die Broschüre gibt damit einen Überblick über

  • die Rolle und die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
  • das fachliche Umfeld in dem sie sich als Arbeitsschützer bewegen
  • das notwendige Wissen
  • die ebenso wichtige Sozial- und Methodenkompetenz

als Voraussetzung dafür, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Tätigkeit erfolgreich ausüben können.

Das Bild der Sicherheitsbeauftragten ist dadurch geprägt, dass er oder sie aus dem Kollegenkreis stammen, vor Ort auf sicheres Handeln hinwirken und helfen, Unfälle zu vermeiden. Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Sie beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und benutzt werden. Sie sind, ohne dafür festgeschriebenen Zeitaufwand, auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend sowie ehrenamtlich tätig und treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikatoren auf. Sicherheitsbeauftragte wirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion auf sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten hin.

Gemeinsam haben alle Sicherheitsbeauftragten ihre permanente Präsenz vor Ort sowie die unmittelbare Einbindung in ihre Arbeitsbereiche und Arbeitsabläufe. Sie kennen ihre Kollegen und Kolleginnen und besitzen ein Grundlagenwissen zum Thema Arbeitsschutz.

Sicherheitsbeauftragte sind ein Erfolgsmodell, ein gutes Beispiel für eine funktionierende ehrenamtliche Tätigkeit in Betrieben. Wenn, je nach Branche und Betriebsstruktur, die richtige Auswahl, eine vernünftige Aufgabenstellung und Organisationsform sowie die geeignete Aus- und Fortbildung gesichert sind, nehmen Sicherheitsbeauftragte dauerhaft eine erfolgreiche und wichtige Rolle in der Arbeitsschutzorganisation der Betriebe ein.

Neben den Sicherheitsbeauftragten in Betrieben, Verwaltungen und Schulen, werden auch in Bereichen, in denen überwiegend Ehrenamtliche tätig sind, Sicherheitsbeauftragte bestellt. Dies gilt zum Beispiel für freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW).

2 Grundlagen

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Abb. 2: Unternehmer und seine Führungskräfte bei der Delegation von Unternehmerpflichten

Wie ist der Arbeitsschutz im Betrieb organisiert, in welcher Rolle befinden sich Sicherheitsbeauftragte, welche Rechte und Pflichten haben sie und wie ist die Verantwortung definiert, die sie tragen? Welche Ziele und Aufgaben haben Sicherheitsbeauftragte und wie werden sie darauf vorbereitet? Die Beantwortung dieser grundlegenden Fragestellungen ist Voraussetzung für das Tätigwerden der Sicherheitsbeauftragten.

2.1 Die Arbeitsschutzorganisation im Betrieb

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Unternehmer und Unternehmerinnen sind für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation in ihrem Betrieb verantwortlich. Dazu gehören neben der Einrichtung des Arbeitsschutzausschusses, der Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen/Betriebsärzten und Sicherheitsbeauftragten sowie der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Übertragung der Pflichten au...

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