Ja Nein Nicht zutreffend
1) Werden Stichproben, z. B. zur Gebrauchstauglichkeit, Störanfälligkeit, Manipulation etc. an Vorgängermaschinen durchgeführt und fließen die Ergebnisse in neue Entwicklungen ein? [_] [_] [_]
  Nachweis:      
Prozessbeschreibung und entsprechende Auswertungen Erläuterung:
Unfallgeschichten und Erfahrungen bei vergleichbaren Maschinen sollen in die Risikobeurteilung der Maschine einfließen.
Quelle:
EN ISO 12100, Abschnitt 5.2 c)
EN ISO 12100, Abschnitt 7 d) 1)
2) Gibt es für den Betreiber einen einfachen Weg, den Hersteller zu kontaktieren? [_] [_] [_]
  Erläuterung:      
In der Betriebsanleitung muss der Hersteller seinen Firmennamen und die vollständige Anschrift angeben.
Zur Kontaktaufnahme ist auch eine Hotline hilfreich.
Quelle:
MRL 2006/42/EG Anhang I, Abschnitt 1.7.2.4. a)
HVBG-Report 02/2006 Anhang, Abschnitt VIII Frage 13
3) Sind Beschäftigte im Servicebereich angewiesen, Manipulationen weder durchzuführen noch zu empfehlen? [_] [_] [_]
  Quelle:      
FB HM-022, Ausgabe 07/2016
4) Sind Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter angewiesen, Informationen über vorgefundene Manipulationen an den Hersteller weiterzuleiten? [_] [_] [_]
  Quelle:      
FB HM-022, Ausgabe 07/2016
5) Gibt es ein Beschwerdemanagement für Rückmeldungen der Betreiber und werden die Auswertungen in der Entwicklung berücksichtigt? [_] [_] [_]
  Nachweis:      
Qualitätsmanagement des Herstellers
Quelle:
ISO 9001
6) Werden Maschinenbedienpersonen und Beschäftigte in der Instandhaltung in die Erstellung des Lastenhefts eingebunden? [_] [_] [_]
  Nachweis:      
Betriebliche Anweisung zur Einbindung von Maschinenbedienpersonen,von Instandhaltungspersonal in den Beschaffungsprozess.
Quelle:
FB HM-022, Ausgabe 07/2016
7) Bedienkonzept: Sind die notwendigen Betriebsarten vorhanden? [_] [_] [_]
  Erläuterung:      
Die notwendigen Betriebsarten sind vorhanden, das bedeutet, das Konzept ist schlüssig, alle bestimmungsgemäßen Anwendungen können durchgeführt werden und sind auf die Anwendenden abgestimmt.
Quelle:
MRL 2006/42/EG Anhang I, Abschnitt 1.7.4.2 k)
  EN ISO 12100 Abschnitt 6.4.5.1 d)
8) Bedienkonzept: Kann die Bedienung intuitiv erfolgen? [_] [_] [_]
  Quelle:      
MRL 2006/42/EG Anhang I, Abschnitt 1.7.4.2 k)
EN ISO 12100 Abschnitt 6.4.5.1 d)
9) Bedienkonzept: Ist die Bedienung übersichtlich? [_] [_] [_]
  Erläuterung:      
Die Bedienung muss übersichtlich sein (d. h. die Augen sollten gleichzeitig das Bedienpanel mit den zu bedienenden Tasten und das Werkstück oder das Werkzeug erfassen können.)
Quelle:
MRL 2006/42/EG Anhang I, Abschnitt 1.7.4.2 k)
EN ISO 12100 Abschnitt 6.4.5.1 d)
10) Wird das Schutzkonzept bereits in einer frühen Entwicklungsphase berücksichtigt? [_] [_] [_]
  Erläuterung:      
Der Hersteller einer Maschine oder die von ihm/ihr bevollmächtigte Person muss dafür sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
Quelle:
MRL 2006/42/EG Anhang I, Abschnitt 1
11) Sind konstruktive Maßnahmen berücksichtigt worden, um Fehler zu vermeiden oder zu reduzieren? [_] [_] [_]
  Erläuterung:      
Zu berücksichtigen sind etwa Schwankungen in den Materialeigenschaften, unterschiedliche Prozessumgebung etc.
Quelle:
HVBG-Report 2/2006 Anhang A, Abschnitt IX Frage 15
12) Beeinhaltet das Schutzkonzept sichere Maßnahmen, um alle vorhersehbaren Fehler zu beseitigen? [_] [_] [_]
  Nachweis:      
Es liegt eine Prozess-FMEA vor. Die Betriebsanleitung beschreibt ein Vorgehen zur Fehlersuche und -beseitigung
Quelle:
MRL 2006/42/EG Anhang I, Abschnitt 1.7.4.2 q)
EN ISO 12100 Abschnitt 6.4.5.1 g) 1)
13) Ist das Schutzkonzept so gestaltet, dass alle notwendigen Tätigkeiten außerhalb des regulären Betriebs (z. B. Reinigen, Einrichten) ohne Manipulationen einfach und sicher durchführbar sind? [_] [_] [_]
  Nachweis:      
Sichtprüfung an der Maschine
Erläuterung:
Viele Hersteller schreiben in der Betriebsanleitung die Durchführung der Tätigkeiten bei stillgesetzter Maschine vor. Um die Tätigkeiten schneller oder gründlicher durchführen zu können, erfolgen sie oft bei laufender Maschine mit manipulierten (offenen) Schutzeinrichtungen. Besondere Betriebsarten, zum Beispiel der Tippbetrieb bei offenen Schutzeinrichtungen, ermöglichen die einfache und sichere Durchführung der Tätigkeiten ohne Manipulation.
Quelle:
MRL 2006/42/EG Anhang I, Abschnitt 1.6.1
14) Berücksichtigt das Schutzkonzept, dass nach einem Zugriff über Schutzeinrichtungen auf die Maschine der Arbeitsprozess unmittelbar wieder gestartet werden kann? [_] [_] [_]
  Nachweis:      
Sichtprüfung an der Maschine
Erläuterung:
Bei Maschinen, die bei Auslösung einer Schutzeinrichtung ihren Referenzpunkt verlieren können, ist gegebenenfalls eine Verriegelung mit Zuhaltung vorzusehen.
Quelle:
MRL 2006/42/EG Anhang I, Abschnitt 1.2.3
15) Berücksichtigt ...

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