Unterweisungen enthalten immer Elemente aus der direkten Arbeitsanweisung, aber auch weitergehende Elemente mit Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der jeweiligen Tätigkeit sowie Erläuterungen der zugehörigen Schutzmaßnahmen. Eine derartige Unterweisung dient aber nicht nur der Vermittlung von Kenntnissen und Informationen, sondern auch der Sensibilisierung und Motivierung der Mitarbeiter. Denn durch Unterweisungen besteht die Möglichkeit, den Mitarbeitern klare, verständliche und eindeutige Aufträge und "Anweisungen" für ihre Arbeit zu geben. Derartige Anweisungen müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung des Herstellers wie der Arbeitsplatzbeurteilung des Betreibers mit einbeziehen.

Hierdurch sollen die Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, Anweisungen zum Arbeitsschutz richtig zu erfassen und in ihr eigenes Verhalten zu übernehmen. Zu unterweisen sind alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Hierzu zählen Mitarbeiter mit Dauerarbeitsverhältnis genauso wie Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsverhältnis. Da auch Leiharbeitnehmer in die Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens einzugliedern sind, müssen sie ebenfalls unterwiesen werden, denn nur das Unternehmen kann die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an seinen Arbeitsplätzen kennen.

Die Inhalte der Unterweisung sind auf der Grundlage der Anweisungen aufzubauen. Hinzu kommen Informationen und Erläuterungen, welche die Hintergründe und Zusammenhänge der Schutzmaßnahmen an den Werkzeugmaschinen betreffen. Auch Angaben darüber, was bei und nach einem Unfall zu tun ist, gehören in die Unterweisung. Die Unterweisungen sind vor der Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und regelmäßig zu wiederholen, z. B. bei Veränderungen im Tätigkeitsbereich oder wenn angenommen werden muss, dass die Wirkung einer Unterweisung nachgelassen hat. Unterweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen aufzubauen und müssen mindestens einmal jährlich erfolgen. Schematisierte Unterweisungen, insbesondere vor einer großen Zahl von Mitarbeitern, sind nicht zweckmäßig. Unterweisungen werden im Allgemeinen mündlich gehalten und sollen genaue Hinweise auf Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Schutzmaßnahmen sowie über das richtige Verhalten und den sicheren Umgang mit der Werkzeugmaschine, den Arbeitsmitteln und -stoffen enthalten.

Die Form einer wirkungsvollen Unterweisung an einer Werkzeugmaschine sollte neben der Vermittlung von theoretischen Kenntnissen auch die aktive Einübung des praktischen Handelns beinhalten. Das Gespräch, die Diskussion, die direkte Beteiligung der Mitarbeiter sind wirkungsvoller als jeder Vortrag.

Daher hat der Vorgesetzte alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit den Mitarbeitern

  • alle erforderlichen Informationen, insbesondere zu den sie betreffenden Gefährdungen, welche sich aus den in ihrer Arbeitsumgebung vorhandenen Werkzeugmaschinen, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen ergeben – auch wenn sie diese nicht selbst benutzen –

    und

  • soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzte Werkzeugmaschine, Arbeitsmittel, einschließlich Gefahrstoffe,

in der für die Mitarbeiter verständlichen Form und Sprache zur Verfügung stehen.

Werden Instandhaltungsarbeiten oder Umbauarbeiten durchgeführt, hat der Vorgesetzte auch hier die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiter eine angemessene spezielle Unterweisung erhalten. Weiter sollte der Unterweisende wissen, welches Wissen und Können er bei den zu Unterweisenden voraussetzen kann, einschließlich der persönlichen Eigenheiten des Einzelnen und deren Motive für ihr bisheriges Verhalten kennen.

Auf Folgendes sollte der Unterweisende bei Drehmaschinen besonders hinweisen:

  • Glatte Wellen und Wellenenden sind zu verkleiden. Denn die Gefahr, die von sich drehenden Wellen ausgeht, wird immer wieder unterschätzt. Besonders leicht werden hier lange Haare oder weite Kleidungsstücke erfasst und aufgewickelt.
  • An normalen Drehmaschinen sind Gefährdungsstellen und -quellen im unmittelbaren Arbeitsbereich des Bedieners anzutreffen, welche durch geeignete Maßnahmen zu sichern sind.
  • Nach dem Einspannen des Werkstückes in das Dreibackenfutter darf nicht vergessen werden, den Futterschlüssel wieder abzuziehen.
  • Zur Vermeidung von Handverletzungen beim Entfernen von Drehspänen müssen Handfeger und Spänehaken zur Verfügung stehen. Beim Entfernen von Fließspänen muss ein Spänehaken mit Handschutz benutzt werden.

Bild 7-1: Verboten: Entfernen von Fließspänen mit Spänehaken ohne Handschutz (Bild nachgestellt)

Bei Säulenbohrmaschinen sollte auf Folgendes hingewiesen werden:

  • Die meisten Unfälle lassen sich darauf zurückführen, dass das Werkstück während des Bearbeitungsvorganges nicht gegen Herumschlagen gesichert, sondern mit der Hand festgehalten wurde.

An Bohrmaschinen lassen sich folgende Unfallschwerpunkte ausmachen:

  • Herumschlagen des Werkstückes
  • Erfassen der Kleidung
  • Schnittwunden durch Körperkontakt mit dem Bo...

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