Impressum
Herausgegeben von: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
Sachgebiet Bauliche Einrichtungen und Leitern des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV | |
Ausgabe: | August 2022 |
Satz und Layout: | Atelier Hauer + Dörfler, Berlin |
Bildnachweis: | © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / DGUV Piktogramme: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / BG BAU |
Copyright: | Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: | Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen > Webcode: p208016 |
Änderungen zur letzten Ausgabe von 2007:
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Vorbemerkung
Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten.
Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt. (Informationen zur Steigleitern finden Sie in der DGUV Information 208-032 Auswahl und Benutzung von Steigleiter).
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Der Unternehmer kann bei Beachtung der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der BetrSichV getroffen hat.
Bei der Verwendung von tragbaren Leitern wird häufig die Gefährdung durch Absturz unterschätzt. Daher ist vor der Verwendung einer tragbaren Leiter, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die Leiter für jede Tätigkeit zu prüfen und zu bewerten. Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird in vielen Fällen eine erhöhte Gefährdung durch Absturz festzustellen sein. In diesen Fällen ist für die vorgesehene Tätigkeit die Verwendung eines sichereren Arbeitsmittels, z. B. einer Hubarbeitsbühne oder eines Gerüstes zwingend angezeigt.
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