2.6.1

In Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen, deren Fußböden nutzungsbedingt mit gleitfördernden Medien in Kontakt kommen, müssen die begehbaren Oberflächen der Roste die Anforderungen an die Rutschhemmung erfüllen. Bei der Planung ist zu beachten, dass aneinandergrenzende Flächen in ihrer Rutschhemmung nur um eine Bewertungsgruppe voneinander abweichen dürfen (siehe ASR A1.5/1,2 "Fußböden", "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" BGR/GUV-R 181).

Bei Gitterrosten wird eine Erhöhung der Rutschhemmung, z. B. durch sägezahnartige oder halbrunde Ausnehmungen oder Noppen auf der Oberseite der Trag- und Querstäbe (Abb. 9a und 9b) bzw. bei breiten Trag- und Querstäben durch den Auftrag von kunstharzgebundenen, rutschhemmenden Substanzen, wie trockenem Quarzsand bestimmter Körnung, erreicht.

Rutschhemmende Profilerhebungen sollten nicht höher als 2 mm über die Quer- und Tragstäbe hinausragen.

Abb. 9a Ausnehmungen in den Querstäben Abb. 9b Noppen auf der Oberseite der Trag- und Querstäbe

Bei Kunststoffgitterrosten trägt die besandete oder konkave Oberfläche zur Verbesserung der rutschhemmenden Wirkung bei (Abb. 10a und 10b). Deshalb muss bei Kunststoffrosten, die während des Betriebs z. B. zum Reinigen gehoben und gewendet werden, auf das seitenrichtige Einsetzen geachtet werden. Dies gilt besonders für einfarbige Kunststoffroste. Beispielsweise ist die konkav ausgebildete Oberfläche immer die zu begehende Seite, d. h. oben (Abb. 10b). Die Unterseite ist glatt und weist unter Umständen eine bis zu zwei R-Gruppen geringere Rutschhemmung auf. Hinweise zur richtigen Verlegung bieten die Hersteller. An den Arbeitsplätzen, an denen die Roste häufiger aufgenommen werden, sollten Hinweistafeln oder Piktogramme die richtige Verlegung darstellen.

Abb. 10a GFK-Rost mit besandeter Oberfläche Abb. 10b GFK-Rost mit konkaver Oberfläche

Bei Blech profilrosten wird eine Erhöhung der Rutschhemmung z. B. durch scharfkantige, gegebenenfalls sägezahnartige Ausbildung der aufgewölbten Ränder von Ausstanzungen erreicht (Abb. 11).

Abb. 11

Sägezahnartige Ausbildung der aufgewölbten Ränder von Ausstanzungen

In Anhang 2 der ASR A1.5/1,2 "Fußböden" (siehe auch Anhang 1 der BGR/GUV-R 181 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr") sind solche Räume und Bereiche aufgeführt und in ihrem Grad der Rutschgefahr bewertet, die aus der Betriebs- und Unfallerfahrung als besonders rutschgefährlich bekannt sind.

2.6.2

Während der betrieblichen Nutzung muss die rutschhemmende Beschaffenheit der begehbaren Oberflächen erhalten oder durch besondere Reinigungsmaßnahmen sichergestellt werden. Die Veränderung der Rutschhemmung durch Verschleiß ist möglich, was den Austausch der Roste erfordern könnte.

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