Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Grundsätzlich sind dann alle betroffenen Personen sofort sicher und schnell aus dem gefährdeten Bereich zu evakuieren.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher) auch Maßnahmen zu treffen, die zur sicheren und geordneten Evakuierung erforderlich sind.

Diese Maßnahmen bei besonderen Gefahren werden in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und beschrieben. Sie können Bestandteil der innerbetrieblichen Brandschutzordnung sein und sind allen Personen im Betrieb bekannt zu geben.

Das bedeutet, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer vor der Nutzung einer Arbeitsstätte sich eigenverantwortlich darum kümmern muss, dass in einem Notfall alle anwesenden Personen unverzüglich alarmiert werden können, um dann z. B. das Gebäude sicher zu verlassen.

Diese vorliegende DGUV Information richtet sich an die Unternehmerin oder den Unternehmer, in deren Verantwortung die Alarmierung und Evakuierung der anwesenden Personen liegt. Sie zeigt beispielhafte Lösungswege auf.

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