Wiederbelebung ist immer dann notwendig, wenn durch einen Unfall, eine akute Erkrankung oder eine Vergiftung die Lebensfunktionen – Bewusstsein, Atmung und Kreislauf – ausfallen. Hier zählt jede Sekunde. Die Maßnahmen in diesem Kapitel sollte man gut geübt haben, dazu ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs zwingend notwendig.

Symptome für Bewusstlosigkeit

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Hat eine Person das Bewusstsein verloren, reagiert sie nicht mehr auf äußere Einflüsse, die Muskulatur ist erschlafft. Der Zustand ist einem Tiefschlaf vergleichbar, aus dem sie nicht erweckt werden kann.

Wenn Sie eine scheinbar leblose Person auffinden, sprechen Sie die Person laut und deutlich an:

"Hallo, können Sie mich hören?"
Fassen Sie die Person kräftig an den Schultern an.

Warnhinweis

Achtung: Säuglinge und Kleinkinder dürfen Sie niemals kräftig rütteln oder schütteln.

Reagiert die betroffene Person darauf und macht z.B. die Augen auf und beginnt sich zu orientieren und zu bewegen, ist sie nicht bewusstlos.

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So helfen Sie richtig

Helfen Sie in diesem Fall entsprechend der erkennbaren Symptome.
Notruf/Alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst.

Bewusstsein und Bewusstlosigkeit

Arbeiten die verschiedenen Bereiche des Nervensystems ungestört zusammen, so ist der Mensch bei Bewusstsein. Er kann sehen, hören, fühlen, riechen und schmecken. Sein Denk-, Merk- und Reaktionsvermögen funktioniert ebenso wie die Fähigkeit, geordnete Bewegungsabläufe auszuführen. Er ist örtlich, zeitlich und der Situation entsprechend orientiert. Auch die wichtigen Schutzreflexe sind, obwohl sie nicht bewusst gesteuert werden, von einem ungestörten Bewusstsein abhängig.

Bei Bewusstlosen ist die Muskulatur völlig erschlafft und die Schutzreflexe sind ausgeschaltet. Daher besteht die Gefahr, dass die Zunge in den Rachenraum sinkt und dort die Atemwege verschließen kann. Da der Hustenreflex bei Bewusstlosen fehlt, können außerdem Speichel, Erbrochenes oder Blut in die Atemwege gelangen und zur Erstickung führen.

Ursachen für Bewusstlosigkeit

Ursachen für Bewusstseinsstörungen sind beispielsweise Beeinträchtigungen der Gehirnfunktion nach schweren Kopfverletzungen, klimatische Einflüsse auf den Organismus (z.B. Hitzschlag) oder vom Gehirn ausgehende Krampfanfälle, sowie Gefäßverletzungen mit massiven Blutungen oder bei Erwachsenen akute Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt und Herzrhythmusstörungen.

Info zum Warnhinweis: Werden Säuglinge und Kleinkinder heftig geschüttelt, erleiden sie ein Schädel-Hirn-Trauma, woran sie sterben können.

Reagiert die Person nicht, bewegt sie sich nicht und bleiben die Augen geschlossen, ist die Person bewusstlos.

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So helfen Sie richtig

Rufen Sie laut um Hilfe, damit andere Personen aufmerksam werden und Ihnen helfen.
Notruf/Alarmieren Sie den Rettungsdienst.
Immer wenn Sie feststellen, dass eine verletzte oder kranke Person bewusstlos ist, müssen Sie sofort ihre Atmung prüfen.

Eine bewusstlose Person, die noch atmet, darf keinesfalls auf dem Rücken liegen bleiben. Sie würde in dieser Lage infolge der Atemwegsverlegung durch die zurücksinkende Zunge ersticken!

Vielmehr müssen Sie sie behutsam, aber schnell so lagern, dass Flüssigkeiten (z.B. Speichel, Erbrochenes oder Blut) aus dem Mund abfließen können und die Zunge die Atemwege nicht verlegen kann. Dies erreichen Sie durch die Seitenlage.

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