Wirtschaftlich betrachtet, fuhren Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu Fehlzeiten und zur Störung betrieblicher Abläufe. Sie müssen deshalb vermieden oder zumindest reduziert werden. Im Fall des Falles kommt es also darauf an, dass sich jeder richtig verhält. Richtiges Verhaltenentsteht jedoch nicht von selbst, sondern muss organisiert und gelernt werden. Um dieses zu erreichen, muss der Arbeitsschutz ein selbstverständlicher Bestandteil der betrieblichen Organisation sein.

Diese Arbeitshilfe erläutert über wichtige Fragen die erforderlichen Organisationsmaßnahmen.

Bild 18.1

A Arbeitsschutz durch Führen und Organisieren

Arbeitsschutz ist ein selbstverständlicher Bestandteil der betrieblichen Organisation. Dabei ist es wichtig, unter Beteiligung der Mitarbeiter die Arbeitsabläufe sicher und gesundheitsgerecht zu organisieren. Vor allem muss festgelegt werden, wer im Betrieb für was zuständig ist.

Fragen, die Aufschluss geben:

  • Welche organisatorischen Festlegungen zur Einbindung des Arbeitsschutzes in die Arbeitsabläufe wurden getroffen?
  • Wie und in welchem Umfang werden Arbeitsschutzaufgaben auf Mitarbeiter übertragen?
  • Verhalten sich die Mitarbeiter sicherheitsgerecht und beachten sie die bestehenden Arbeitsschutzvorschriften?
  • Wie wird reagiert, wenn ein Mitarbeiter die Sicherheit oder den Schutz seiner Gesundheit missachtet?
  • Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und der Personal oder Betriebsrat (soweit vorhanden) entsprechend der dafür bestehenden Regelungen tätig?
  • Wird das Beratungsangebot des zuständigen Unfallversicherungsträgers in Anspruch genommen?

Arbeitsschutz durch Führung und Organisation – mögliche Maßnahmen zur Verbesserung:

  • Den Arbeitsschutz als "Unternehmensziel" deutlich machen:

    • Vorgesetzte müssen auch im Arbeitsschutz Vorbild sein,
    • Mitarbeiter müssen auf Verstöße gegen Schutzmaßnahmen angesprochen werden,
    • Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit muss durchgesetzt werden.
  • Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten organisieren (Bild 18.1), z. B.:

    • festlegen, wer welche Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz hat,
    • deutlich machen, dass jeder Vorgesetzte in seinem Verantwortungsbereich auch für den Arbeitsschutz zuständig ist,
    • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt müssen entsprechend der Einsatzzeiten tätig werden und schriftlich bestellt sein,
    • bei mehr als 20 Beschäftigten muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt sein und es muss ein Arbeitsschutzausschuss bestehend aus:

      • Unternehmer,
      • Personal- bzw. Betriebsrat,
      • Betriebsarzt,
      • Fachkraft für Arbeitssicherheit

        und

      • Sicherheitsbeauftragter

    eingerichtet werden.

  • Arbeitsschutzrelevante Informationen beschaffen und im Betrieb weitergeben, z. B.:

    • feststellen, welche Arbeits Schutzvorschriften und -regeln für den Betrieb von Bedeutung sind, diese auswerten und in Betriebsanweisungen umsetzen.
  • Bei der Auswahl von Fremdfirmen auch auf Arbeits Schutzgesichtspunkte Wert legen und die sichere Durchführung der Arbeiten überwachen.
  • Wichtige Unterlagen aufbewahren:

    • schriftliche Unterlagen, die erstellt und verfügbar sein müssen, sorgfältig und geordnet aufbewahren, z. B. Unterweisungsnachweise und Betriebsanweisungen.

Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)
  • Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeits Sicherheit" (BGV/GUV-V A2)
  • Information "Organisation des Arbeitsschutzes – Städte und Gemeinden" (Faltblatt) (GUV-I 8564)
  • Information "5 Bausteine für einen gut organisierten Arbeitsschutz" (BGI 5124)
  • Information "Organisation des Arbeitsschutzes – Grundlagen zur Integration des Arbeitsschutzes in die Organisation" (GUV-I 8631)

B Arbeitsbedingungen beurteilen

Grundlage für geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Mögliche Gefährdungen und Belastungen bei der Arbeit lassen sich dadurch ermitteln. Zur Vermeidung oder zumindest Reduzierung der ermittelten Gefährdungen sind darauf abgestimmte Maßnahmen zu treffen.

Fragen, die Aufschluss geben:

  • Wie werden Unfall- und Gesundheitsgefährdungen im Betrieb ermittelt?
  • Wie werden die Mitarbeiter daran beteiligt?
  • Sind Prüflisten oder Handlungsanleitungen zur Gefährdungsermittlung verfügbar?
  • Wie werden in Abhängigkeit der ermittelten Gefährdungen und Belastungen die geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen?
  • Wie werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?
  • Wird die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen überprüft?

Arbeitsbedingungen beurteilen – erforderliche Maßnahmen:

  • Gefährdungsbeurteilung planen:

    • Informationsmaterial z. B. beim zuständigen Unfallversicherungsträger anfordern, z. B. Handlungsanleitungen, Prüflisten, Sicherheits-Checks.
  • Vorgehensweise und Dokumentation festlegen, z. B.:

    • Zeitplan, Beteiligung und Einbeziehung von Personen, Anlässe.
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen:

    • Gefährdungen und Belastungen z. B. anhand von Prüflisten ermitteln,
    • ermittelte Gefährdungen beurteilen,
    • prüfen, ob bereits getroffene Schutzmaßnahmen ausreichend sind (Bild 18.2),
    • kontrol...

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