An unter Spannung stehenden aktiven Teilen und Betriebsmitteln darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8 DGUV Vorschrift 3, nicht gearbeitet werden (§ 6 DGUV Vorschrift 3). Somit muss die Arbeitsmethode "Arbeiten im spannungsfreien Zustand" unter Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln angewendet werden. Um Risiken und Gefahren eines Stromunfalls für die Mitarbeiter gering zu halten, müssen zur Herstellung des spannungsfreien Zustands und zum Erhalt des spannungsfreien Zustands für die Dauer der Arbeiten an der elektrischen Anlage die "fünf Sicherheitsregeln" in der vorgegebenen Reihenfolge eingehalten werden.

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und Kurzschließen
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Dennoch finden 90% der gemeldeten Unfälle im Niederspannungsbereich bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand statt. Analysiert man anhand der durchgeführten fünf Sicherheitsregeln, welche Regel von den Elektrofachkräften nicht konsequent durchgeführt wurde, so ergibt sich folgende Verteilung:

Unfallstatistik

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