4. Erden und Kurzschließen

Das Erden und Kurzschließen der Anlagenteile, an denen gearbeitet werden soll, dient dem unmittelbaren Schutz aller dort Beschäftigten.

Die zum Erden und Kurzschließen verwendete Vorrichtung muss stets zuerst mit der Erdungsanlage oder einem Erder und dann erst mit dem zu erdenden Anlagenteil verbunden werden, wenn nicht Erdung und Kurzschließung gleichzeitig, z. B. über einen Erdungsschalter, erfolgt. Die Arbeitsstelle muss so gesichert werden, dass sie sowohl gegen versehentliches Wiedereinschalten als auch gegen das Auftreten einer unzulässigen Beeinflussungsspannung geschützt ist. Das Unfallgeschehen durch unberücksichtigte Beeinflussungsspannungen wie Influenz-, Induktions- oder Restspannungen beträgt ca 9 % des gesamten Stromunfallgeschehens!

Alle Vorrichtungen und Geräte zum Erden und Kurzschließen müssen einen sicheren Kontakt mit der Erdungsanlage sowie mit den zu erdenden und kurzzuschließenden Anlagenteilen gewährleisten und dem Kurzschlussstrom bis zum Ausschalten standhalten.

In Kleinspannungs- und Niederspannungsanlagen (bis 1.000 V) darf vom Erden und Kurzschließen abgesehen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anlage nicht beispielsweise durch eine Ersatzstromversorgungsanlage unter Spannung gesetzt wird. Verschiedene Hersteller bieten auch für diese Spannungsebene geeignetes Erdungsmaterial an.

Hinsichtlich der Festlegungen für Hochspannungsanlagen sind nichtisolierte Freileitungen und blanke Leiter, die in den Bereich der Arbeitsstelle hineinführen, allseitig und allpolig zu erden und kurzzuschließen.

Broschüre DGUV Information 203-028 (BGI 845) - Arbeiten mit Kabelschneidgeräten

Erdung und Kurzschließung müssen von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein. Andernfalls ist eine zusätzliche Erdung, Anzeigevorrichtung oder eindeutige Kennzeichnung an der Arbeitsstelle anzubringen.

Einlegen der Erdungs- und Kurzschließvorrichtung in einer Mittelspannungsschaltszelle

Bei Arbeiten an einer Unterbrechungsstelle muss entweder auf beiden Seiten geerdet und kurzgeschlossen werden oder die Unterbrechungsstelle ist kurzschlussfest zu überbrücken und auf einer Seite zu erden und kurzzuschließen. Dies gilt nicht nur für Schaltanlagen, sondern auch für Freileitungen. Hier werden die Vorrichtungen zum Erden und Kurzschließen im Regelfall an dem Mast, auf dem gearbeitet wird, angebracht.

Bei Arbeiten an Transformatoren muss an Ober- und Unterspannungsseiten geerdet und kurzgeschlossen werden, dies gilt auch bei Spannungen unter 1.000 V auf der Unterspannungsseite. Wird an Transformatoren mit angeflanschten Endverschlüssen gearbeitet, muss an den nächstgelegenen Schaltstellen der Ober- und Unterspannungsseite geerdet und kurzgeschlossen werden.

Für die Dauer von Messungen darf die Erdung und Kurzschließung aufgehoben werden, falls es erforderlich sein sollte. Dann ist mit anderen geeigneten Maßnahmen für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen, beispielsweise durch Festlegungen für Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile.

Die Erdungs- und Kurzschließgeräte sind mit isolierenden Erdungsstangen an die Leiter heranzuführen.

An Freileitungen müssen alle Leiter einschließlich Neutralleiter sowie Schalt- und Steuerdrähte in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle möglichst geerdet, in jedem Fall aber kurzgeschlossen werden. So stellen Schaltdrähte für Straßenbeleuchtung häufig Gefahren dar, wenn eine Arbeitsgruppe Straßenleuchten testet während die andere Gruppe im Ortsnetz arbeitet. Erdungs- und Kurzschließgeräte für Ortsnetze sollten daher immer fünf oder sechs Anschließteile besitzen, um mit einer Vorrichtung alle vorhandenen Leiter des Systems verbinden zu können.

Bei Arbeiten an Freileitungen über 1 kV bis 30 kV muss mindestens an einer Ausschaltstelle geerdet und kurzgeschlossen werden, bei Freileitungen über 30 kV muss an jeder Ausschaltstelle geerdet und kurzgeschlossen werden. Bei Übergang von Kabel auf Freileitung ist an der Übergangsstelle zu erden und kurzzuschließen.

Sind alle Ausschaltstellen mit kurzschlussfesten Erdungs- und Kurzschließgarnituren geerdet und kurzgeschlossen, darf an der Arbeitsstelle der Querschnitt der "Arbeitserde" 25 mm² Cu betragen.

Wird bei Freileitungen über 1 kV bis 30 kV nur an einer Ausschaltstelle kurzschlussfest geerdet und kurzgeschlossen, muss die Erdung und Kurzschließung an der Arbeitsstelle so beschaffen sein, dass sie dem Kurzschlussstrom bis zum Ausschalten standhält.

Es muss auf eine gute Kontaktgabe an den Anschließstellen z. B. durch entsprechend geformte Anschließpunkte oder Klemmen usw. geachtet werden.

Bei Kabelarbeiten darf vom Erden und Kurzschließen an der Arbeitsstelle abgesehen werden, doch muss dann an den Ausschaltstellen geerdet und kurzgeschlossen werden.

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