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Gefährdungen durch unkontrolliert bewegte Teile |
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Wie werden Gefährdungen beim Lagern und Stapeln von Bauteilen vermieden? (siehe Abschnitt 3.2.3) |
Maßnahmen
- Rohre gegen Auseinanderrollen sichern
- Maximale Stapelhöhe beachten
- Rohrstapel möglichst eben lagern
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Wie werden Gefährdungen durchhängende Lasten vermieden? (siehe Abschnitt 3.2.2) |
Maßnahmen
- Auswahl geeigneter Hebezeuge
- Auswahl geeigneter Lastaufnahmeeinrichtungen
- Lasten nicht über Personen hinwegführen
- Aufenthalt im Gefahrbereich vermeiden
- Einweiser/Einweiserin einsetzen, wenn Sicht des/der Hebezeug-führers/-führerin eingeschränkt
- formschlüssige Lastaufnahmemittel verwenden
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Wie werden Gefährdungen beim Führen von Lasten vermieden? (siehe Abschnitt 3.2.2.6) |
Maßnahmen
- Mitgänger im Sichtbereich des Maschinenführers oder Maschinenführerin und außerhalb der Fahrspur
- Geeignete Hilfsmittel zum Führen von Lasten verwenden
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Wie werden Gefährdungen beim Einbringen von Rohren in Gräben vermieden? (siehe Abschnitt 3.2.5) |
Maßnahmen
- Bei verbauten Gräben Ablassfeld vorsehen
- Hilfsmittel für Längstransport der Rohre im Graben
- Umsteifungen unter Beachtung der statischen Verhältnisse festlegen
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Gefährdungen beim Verbinden, Trennen, Bearbeiten, Umhüllen von Rohren |
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Wie werden Gefährdungen/Belastungen beim Herstellen von Muffenverbindungen vermieden? (siehe Abschnitt 3.2.4) |
Maßnahmen
- Bei der Verwendung von Ziehgeräten kein Aufenthalt im Gefahrbereich der Zugseile
- Beim Zusammenschieben von Rohren darf sich nach der Fixierung des lastverteilenden Elementes kein Beschäftigter oder keine Beschäftigte mehr im Gefahrbereich aufhalten.
- Bei erhöhter Quetschgefahr - Unterweisung der Versicherten, ständige Anwesenheit des oder der Aufsichtführenden
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Wie werden Gefährdungen/ Belastungen beim Herstellen von Schweißverbindungen vermieden? |
Maßnahmen
- Geprüfte Schweißer bzw. Schweißerinnen einsetzen
- Beim Lichtbogenschweißen schadstoffarme Schweißelektroden verwenden und Schweißrauche absaugen
- Persönliche Schutzausrüstungen benutzen
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Wie werden Gefährdungen/Belastungen beim Trennen und Bearbeiten von Rohren/Schachtbauteilen vermieden? (siehe Abschnitt 3.4.3) |
Maßnahmen
- Nassschneiden, z. B. bei Beton, Steinzeug
- Staub und Schweißrauche absaugen
- Geeignete persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Schutzbrille, Atemschutz, Gehörschutz benutzen
- Bei asbesthaltigen Werkstoffen TRGS 519 sowie DGUV Information 201-012 beachten
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Gefährdungen durch erdverlegte Leitungen |
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Wie werden Gefährdungen durch erdverlegte Leitungen vermieden? (siehe Abschnitt 4.6) |
Maßnahmen
- Bei unvermutetem Antreffen Arbeiten sofort unterbrechen
- Stelle markieren und sichern
- Abstimmung mit dem Betreiber
- Freigelegte Leitungen und Kabel sichern
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Gefährdungen durch Abrutschen von Massen |
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Wie werden Gefährdungen durch abrutschende Massen vermieden? (siehe Abschnitte 4.1 bis 4.3) |
Maßnahmen
- Wände von Baugruben und Gräben böschen oder verbauen (DIN 4124)
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Gefährdungen/Belastungen durch Arbeitsbedingungen/Arbeitsumgebung |
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Wie werden Gefährdungen/ Belastungen durch körperliche Zwangshaltung vermieden? (siehe Abschnitt 4.5) |
Maßnahmen
- Beim Arbeiten in Baugruben und Gräben müssen die Arbeitsraumbreiten nach DIN 4124 bzw. nach DIN EN 1610 eingehalten werden
- Bei Schweißarbeiten in Gräben sind die Arbeitsraumbreiten nach DVGW Arbeitsblatt GW 350 (Kopflöcher beim Schweißen von Rohren) einzuhalten
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Gefährdungen durch Stürzen und Stolpern |
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Wie werden Gefährdungen durch Stürzen und Stolpern vermieden? (siehe Abschnitt 4.4) |
Maßnahmen
- Anordnung von 60 cm breiten waagerechten Schutzstreifen
- Baugruben und Gräben mit mehr als 1,25 m Tiefe nur über Leitern betreten
- Übergänge, Laufstege vorsehen, wenn Gräben breiter als 0,80 m
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Gefährdungen/Belastungen durch Arbeitsbedingungen/Arbeitsumgebung |
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Welche zusätzlichen organisatorischen Maßnahmen sind bei Arbeiten in Rohrleitungen zu treffen? (siehe Abschnitt 5.1 und 5.8) |
Maßnahmen
- Für jede Person eine batteriegespeiste Hand- oder Stollenleuchte (siehe Abschnitt 5.7)
- Bei gefährlichen Arbeiten Aufsichtführende/r ständig in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle
- Bei Arbeiten in Rohrleitungen und Schächten mindestens einen Sicherungsposten einsetzen
- Verständigungsmöglichkeit schaffen
- Rettung organisieren. Personal und notwendige Einrichtungen bereithalten
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Welche Mindestlichtmaße sind beim Aufenthalt von Personen in Rohrleitungen und Schächten einzuhalten? (siehe Abschnitt 5.2 und 5.2.2.2) |
Maßnahmen
- Lichte Weite begehbarer Schächte mindestens 1 m; unter bestimmten Voraussetzungen 0,80 m
- Lichte Weite von Einstiegsöffnungen mindestens 0,80 m, unter bestimmten Voraussetzungen 0,60 m
- Kein Personeneinsatz in Rohrleitungen mit einem Lichtmaß unter 600 mm
- In Rohrleitungen (kein Abwasser) von 600-800 mm Personeneinsatz unter bestimmten Voraussetzungen möglich
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Welche Schutzmaßnahmen sind beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel vorzusehen? (siehe Abschnitt 3.3.) |
Maßnahmen
- Betrieb je nach Gefährdung mit Schutzkleinspannung, Schutztrennung oder Fehler...
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